Marias Mutter im Mordprozess: «Ich vergebe euch nie»

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Deutschland,

Der gewaltsame Tod Marias auf Usedom hat auf der Ferieninsel heftige Emotionen ausgelöst. Diese sind auch ein halbes Jahr später im Landgericht Stralsund noch deutlich zu spüren.

Maria
Steffi K., die Mutter der getöteten Maria, als Nebenklägerin mit ihrer Anwältin Sabine Butzke. Foto: Stefan Sauer/Archiv - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit tränenerstickter Stimme, aber doch laut und deutlich ruft die Mutter der 18-jährigen Maria, die im März dieses Jahres getötet wurde, den beiden Angeklagten im Stralsunder Landgericht zu: «Ich vergebe euch nie.

Ich werde euch immer hassen.»

Sie hoffe, dass die beiden für immer in Haft sein werden. «Keiner gibt mir meine Tochter und mein Enkelkind zurück.» Die in Zinnowitz auf Usedom lebende Maria war im dritten Monat schwanger, das wussten die 19 und 21 Jahre alten Verdächtigen. Sie waren alle befreundet.

Die beiden Männer haben laut Staatsanwaltschaft die 18 Jahre alte Maria aus Mordlust und heimtückisch ermordet. «Sie wollten einen Menschen sterben stehen.» Sie hätten schon zuvor darüber gesprochen und dann «ihre perfide und furchtbare Idee in die Tat umgesetzt.» Vor der Tat hatten sie sich umgezogen beziehungsweise Wechselkleidung besorgt. «Beiden war klar, dass Blut fliessen wird.»

In seinem Schlusswort hatte sich der 21 Jahre alte Angeklagte an Marias Mutter gewandt, die den gesamten Prozess mit verfolgt hatte. Die Tat sei unverzeihlich, er habe Maria nicht geholfen. «Ich hoffe sehr, dass Sie mir irgendwann verzeihen können.»

Der Jüngere hatte im Prozess zugegeben, die arg- und wehrlose Maria in deren Wohnung von hinten angesprungen und dann ein Messer zunächst in ihren Hals gerammt zu haben. Dann habe er wahllos zugestochen, in der Rechtsmedizin wurden 35 Stichverletzungen festgestellt.

«Grausam, brutal, heimtückisch, bestialisch», nannte die Anwältin der Mutter das Verbrechen, das die Menschen weit über die Urlaubsinsel hinaus erschreckte. Maria hätte einen minutenlangen Todeskampf auszustehen gehabt. Laut Gutachten waren die Männer zwar betrunken, aber nicht in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt.

In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt für den 21 Jahre alten Mann eine lebenslange Haftstrafe. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass nur der Jüngere zugestochen habe, der Mitangeklagte soll die Beine Marias während der Tat festgehalten haben. Dies belegten DNA-Spuren des Älteren, die im unteren Bereich von Marias Hose festgestellt wurden. Der Anwalt des 21-Jährigen hielt dies für nicht aussagekräftig genug. Sein Mandant sei am eigentlichen Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen und plädierte auf eine Freiheitsstrafe, für die er keine zeitliche Dimension nannte.

Für den Jüngeren forderte der Staatsanwalt die Unterbringung im Massregelvollzug in einer psychiatrischen Klinik und zusätzlich eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Der psychiatrische Gutachter hatte bei ihm eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Ihm fehle jegliche Empathie. Er wolle das Verbrechen sogar wiederholen, der Mann sei gefährlich. Der Verteidiger des 19-Jährigen schloss sich der Staatsanwaltschaft an.

Sollte das Gericht dem Antrag folgen, würde im jährlichen Rhythmus sein Gesundheitszustand überprüft. Es sei jedoch klar, dass sich eine solche Therapie über viele Jahre hinziehen wird, hiess es im Gericht.

Für Entsetzen bei der Mutter hatte der Psychiater gesorgt, als er über das tätowierte Kreuz auf der linken Wange des Angeklagten berichtete. Dies hätte er für seine beste Freundin Maria gemacht und er wolle sich auch noch Marias Name tätowieren lassen.

Bei beiden Angeklagten soll nach dem Willen der Anklage die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft weitgehend an, sie plädierte aber auf 15 Jahre Haft für den Jüngeren. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

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