Mordurteil in Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin

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Deutschland,

Mehr als anderthalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 13-Jährigen in einem Berliner Park hat das Landgericht der Hauptstadt den 42-jährigen Angeklagten in einem Revisionsprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Erste Instanz verurteilte wegen Totschlags - Bundesgerichtshof beanstandete Urteil.

Die Kammer sprach Gökhan Ü. am Dienstag zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. In dem Prozess ging es um eine Revision der Mutter von Mohamed A. gegen ein Urteil vom Mai vergangenen Jahres.

Das Berliner Gericht hatte Ü. damals wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter verneinten jedoch niedrige Beweggründe und sahen daher von einer Verurteilung wegen Mordes ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete dies und hob deshalb die Verurteilung wegen Totschlags sowie die damit verbundene Gesamtstrafe auf.

Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte nun ausschliesslich zu klären, ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe doch vorliegt. Die Tat sei «als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten», sagte die Vorsitzende Richterin, Ingrid Wagner-Wessel, am Dienstag. Die Tötung sei «aus rein eigensüchtigen Motiven» des Angeklagten begangen worden. Er habe aus Wut, die aus seiner narzisstischen Persönlichkeit resultiere, getötet.

Ü. habe nicht zurückweichen wollen, vor allem nicht vor kleinen und jungen Menschen, und deshalb für «ein letzlich harmloses Tun» getötet. Während der Urteilsbegründung fing Ü. an, laut zu werden und die Richterin zu beleidigen. Er äusserte anschliessend gegenüber den Justizbeamten, nicht weiter an der Verhandlung teilnehmen zu wollen. Wagner-Wessel fuhr deshalb ohne ihn fort.

Die Kammer kam mit ihrer Entscheidung den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger - der Eltern des Jungen - in voller Höhe nach. Staatsanwalt Philipp Hujo sprach in seinem Plädoyer von einem «eklatantem Missverhältnis zwischen Anlass und Tat». Ü. habe den Jungen für «einen Beinahezusammenstoss, eine Bagatelle» bestrafen wollen.

Die Verteidigerin beantragte, beim Urteil des Totschlags zu bleiben und die Revision zu verwerfen. Ihr Mandant habe sich bedroht gefühlt, sagte Sylvia Frommhold.

Auch die Eltern von A. - aus Syrien stammende Geflüchtete - äusserten sich im Anschluss an die Plädoyers. «Wir wollten nicht aus einem Kriegsland flüchten, damit unser Kind hier getötet wird», sagte die Mutter.

Dem erstinstanzlichen Urteil nach hatte die Eskalation begonnen, als eine Frau, die Ü. begleitete, dem 13-Jährigen ausweichen musste. Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und der vierköpfigen Gruppe rund um das spätere Opfer.

Ü. zückte anschliessend ein Messer und stach auf den 13-Jährigen ein, welcher durch den rund zehn Zentimeter tiefen Stich ins Herz starb. Einen weiteren jungen Mann, der ihn wegen des Angriffs festhalten und zur Rede stellen wollte, verletzte der Angeklagte schwer. Das Geschehen ereignete sich im Oktober 2020 in einer Unterführung im Monbijoupark im Bezirk Mitte nahe der Museumsinsel.

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