Münster: Haftstrafe für Angeklagten im Prozess um Missbrauchskomplex
Das Landgericht Münster im Zusammenhang mit einem Missbrauchskomplex einen Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Im ersten Prozess eines Missbrauchskomplexes wurde ein Mann verurteilt.
- Der 53-Jährige hatte im August 2019 einen heute elfjährigen Jungen sexuell missbraucht.
- Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Im ersten Prozess um den Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht der westfälischen Stadt am Freitag einen 53-Jährigen verurteilt. Er muss drei Jahre und drei Monaten in Haft.
Die Kammer hielt den Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs gegen den geständigen Angeklagten für erwiesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht blieb damit knapp unter der Strafmassforderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte.
Dreifache Missbrauchskomplexe in Nordrhein-Westfalen
Der 53-Jährige aus Norderstedt in Schleswig-Holstein hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, im August 2019 bei einem Besuch in Münster einen heute elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Der Junge gilt als Hauptopfer in dem Münsteraner Missbrauchskomplex.
Weite Teile des Prozesses gegen den Mann aus Norderstedt fanden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Hauptprozess im Münsteraner Missbrauchskomplex gilt ein kürzlich gestartetes Verfahren gegen vier Männer und eine Frau. Die Männer sollen Kinder in einer Gartenlaube schwer missbraucht haben.

Der Missbrauchskomplex Münster wurde Anfang Juni bekannt. Es handelt sich dabei um eine von drei grossen Missbrauchsserien, denen die Ermittler zuletzt in Nordrhein-Westfalen auf die Spur kamen. Zuvor löste bereits der jahrelang unentdeckt gebliebene Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde bundesweit Entsetzen aus. Auch der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach war ein Schock für die Bevölkerung.