Neue EU-Datenschutzregeln gelten auch für Schweizer Unternehmen

Keystone-SDA
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Belgien,

Ab dem 25. Mai gelten in allen 28 EU-Staaten die neuen verschärften EU-Datenschutzregeln. Dank diesen erhalten Konsumenten wesentlich mehr Rechte, für Unternehmen bedeuten sie jedoch Mehraufwand. Auch Schweizer Firmen sind davon betroffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 25. Mai treten neue EU-Datenschutzregeln in Kraft.
  • Konsumenten haben so mehr Rechte, Unternehmen haben einen Mehraufwand.
  • Auch Schweizer Unternehmen sind betroffen.

Die neue «EU-Datenschutz-Grundverordnung», so der offizielle Name der EU-Verordnung, löst 28 verschiedene nationale Datenschutzgesetze innerhalb der EU ab und setzt einen EU-weit geltenden Datenschutz-Standard.

Dieser bringt vor allem den Konsumentinnen und Konsumenten wesentlich mehr Rechte - wie etwa das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten. Verstossen Unternehmen gegen den EU-Datenschutz, kann es künftig teuer werden: Die Geldbussen können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Am 25. Mai treten neue EU-Datenschutzregeln in Kraft. Auch die Schweiz ist betroffen.
Am 25. Mai treten neue EU-Datenschutzregeln in Kraft. Auch die Schweiz ist betroffen. - Keystone

Doch gelten die neuen EU-Datenschutzregeln nicht nur für Unternehmen in der EU. Denn es reicht schon, wenn Waren oder Dienstleistungen aus der Schweiz für eine Person in der EU bestimmt sind.

Schweizer Unternehmen betroffen

Daher dürften die EU-Regeln auf viele Schweizer Unternehmen direkt anwendbar sein - und zwar auch auf solche, die keine Niederlassung oder kein Tochterunternehmen in einem EU-Land haben.

Gemäss Wirtschaftsdachverband economiesuisse «sind beispielsweise Schweizer Exporteure, Versandhändler und Betreiber von Onlineplattformen für Bestellungen» davon betroffen.

Der Wirtschaftsdachverband weist zudem darauf hin, dass man bereits beim Versand eines Newsletters oft auf einen Anbieter im EU-Ausland angewiesen ist. Damit gelange "schon der Dorfbäcker oder ein Betreiber eines kleinen Online-Shops oder anderer Onlinedienste" in den Anwendungsbereich der neuen EU-Datenschutzregeln.

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