Die Verteidiger der mutmasslichen deutschen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert.
Beate Zschäpe ist im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Beate Zschäpe ist im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das mutmassliche Mitglied des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) Beate Zschäpe steht vor Gericht.
  • Die Bundesanwaltschaft in Deutschland fordert lebenslange, die Verteidiger nur maximal zehn Jahre Haft.
  • Wann das Urteil gefällt wird, ist bislang unklar.
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Die heute 43-Jährige sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU). Das sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Donnerstag am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin. Zschäpe soll alle Taten ihrer Freude Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewollt und unterstützt haben - auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.

Von l. n. r. Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Von l. n. r. Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. - Keystone

Diese Argumentation wiesen Zschäpes Verteidiger zurück. Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für eine Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Zschäpe sei kein gleichberechtigtes Gruppenmitglied gewesen. Die Morde und Anschläge seien allein von Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Zschäpe sei an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen.

Prozess läuft seit 2013

Mit dem Start der Verteidiger-Plädoyers ist das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen. Nach Borchert und Grasel sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort bekommen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, ausserdem die Anwälte der insgesamt vier mitangeklagten mutmasslichen Terrorhelfer. Wann es ein Urteil geben könnte, ist allerdings nach wie vor völlig offen.

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