Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Nun verlängerte das Oberverwaltungsgericht eine Frist im Berufungsverfahren.
AfD Mann mit Kappe
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verfassungsschutz klassifiziert die AfD als Verdachtsfall.
  • Klagen der Partei gegen die Einstufung scheiterten vor Gericht.
  • In drei Berufungsverfahren wurden Fristen nun bis Ende September verlängert.
Ad

Laut Verfassungsschutz handelt es sich beim sogenannten AfD-Flügel um eine gesichert extremistische Bestrebung. Die Jugendorganisation Junge Alternative sowie die Partei als Ganzes gelten als Verdachtsfälle. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht scheiterte die AfD mit Klagen gegen die Einstufung.

Nach der Niederlage will die Partei erneut gegen den Verfassungsschutz vorgehen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat nun eine Frist in dem Rechtsstreit verlängert.

AfD Björn Höcke Auftritt
20230810_Der sogenannte Flügel von Björn Höcke gilt als gesichert rechtsextrem. - keystone

In drei Berufungsverfahren hat die AfD jetzt bis Ende September Zeit, sich zu der Berufungserwiderung des Bundesamtes (BfV) zu äussern. Dies teilte eine Gerichtssprecherin in Münster mit. Die Erwiderung des BfV war im Juli 2023 eingegangen.

Wann es zur mündlichen Verhandlung komme, könne derzeit nicht mitgeteilt werden, so das Gericht auf Nachfrage. Die Gerichtsakten umfassen derzeit rund 10.000 Seiten und mehrere hundert Beiakten, die im Gebäude des OVG einen ganzen Raum füllen würden.

Darum geht es konkret

Dabei geht es um die Einstufung des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung (Az.: 5 A 1216/22) sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall (Az.: 5 A 1217/22) und der Einstufung der AfD als Verdachtsfall (Az.: 5 A 1218/22).

Schild OVG Münster
Das OVG in Münster wird sich nun weiter mit der Klage befassen. - Thomas Keßler, OVG NRW.

Zuvor wird sich das OVG nach eigener Auskunft mit dem am 11. Juli 2023 gestellten Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz befassen (Az.: 5 B 757/22). Hier geht es um dem Verfassungsschutzbericht 2022.

AfD scheiterte bereits 2022 mit Klage

Das BfV soll bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet werden, es zu unterlassen, «die AfD als Verdachtsfall einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen und dies öffentlich bekannt zu geben, sowie es zu unterlassen, die AfD als gesichert extremistische Bewegung einzustufen und dies öffentlich bekannt zu geben.»

Die AfD hatte im Sommer 2022 gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Diese waren im März 2022 zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Darüber muss jetzt das OVG in Münster entscheiden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtKlageAfD