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Staatsanwaltschaft will Haftstrafe für Ex-NPD-Anwalt Mahler

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Deutschland,

Mehrfach wurde Horst Mahler wegen Leugnung des Holocausts verurteilt. Auch in Potsdam geht es um antisemitische Schriften. Sein letztes Wort vor Gericht nutzt der 87-Jährige für eine Provokation.

Die Anklage in Potsdam wirft Horst Mahler rechtswidrige Äusserungen in insgesamt elf Schriften vor, die er teils aus der Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll.
Die Anklage in Potsdam wirft Horst Mahler rechtswidrige Äusserungen in insgesamt elf Schriften vor, die er teils aus der Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. - Fabian Sommer/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler hat die Staatsanwaltschaft 4 Jahre und 8 Monate Haft für den 87-Jährigen gefordert.

Mahler habe sich der Aufstachelung zum Hass und der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht und die nationalsozialistische Willkürherrschaft gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Potsdamer Landgericht. Von der beantragten Gesamtstrafe sollen 4 Monate bereits als verbüsst gelten, so der Staatsanwalt.

Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger Jan Dollwetzel forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Mahler habe seine grundlegende Schrift, die er während seiner Haft im Jahr 2013 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus verfasst habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben habe. Daher sei sich sein Mandant nicht bewusst gewesen, dass er sich strafbar mache, sagte Dollwetzel.

Zudem seien die Äusserungen Mahlers durch die Religionsfreiheit gedeckt. Zu der Schrift aus dem Jahr 2013 beantragte der Staatsanwalt allerdings Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

Mahler betonte in seinem letzten Wort, er habe nicht zur Vernichtung der Juden, sondern zur Vernichtung des Judentums aufgerufen. Weil der 87-Jährige sich noch umfangreich äussern will, hat die Kammer bis zum Urteil noch fünf Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.

Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äusserungen in insgesamt elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüssten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört er einen angeblichen Kampf des «deutschen Volksgeistes» gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben und diese auch verteidigt.

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