Strafverfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz
Die Staatsanwaltschaft Kempten (D) hat seit 2013 in 67 Fällen gegen Soldaten ermittelt, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche Soldaten sollen während Auslandseinsätzen Straftaten begangen haben.
- Seit 2013 wird in 67 Fällen ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Kempten bearbeitet seit 2013 Verfahren gegen Soldaten aus ganz Deutschland. Davor war die Staatsanwaltschaft seit 2010 bereits für Fälle aus Bayern zuständig. Dabei ermitteln drei Staatsanwälte und drei Oberstaatsanwälte unter anderem wegen Diebstahls, Gehorsamsverweigerung oder Körperverletzung. Ausgenommen sind nur Fälle, bei denen ein Soldat verdächtigt wird, gegen das Völkerrecht verstossen zu haben. Darunter fallen zum Beispiel bewaffnete Auseinandersetzungen und Kriegsverbrechen. Für solche Verfahren ist die Bundesanwaltschaft zuständig.
Wie viele der Verfahren gegen Soldaten eingestellt werden und wie viele mit einem Urteil abgeschlossen werden, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft trennt diese Fälle in ihrer Statistik nicht von den übrigen. Der Anteil an Verfahren, die wegen Geringfügigkeit oder Unschuld eingestellt werden, sei jedoch ähnlich wie bei normalen Verfahren.