Eilantrag für lebenserhaltende Massnahmen für hirntoten britischen Jungen abgelehnt

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Grossbritannien,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Eilantrag für eine weitere Beatmung eines als hirntot eingestuften zwölfjährigen Jungen in Grossbritannien abgelehnt.

Gerichtsgebäude in London
Gerichtsgebäude in London - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern von Archie scheitern vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte.

Dem Antrag der Eltern auf eine Einstweilige Verfügung gegen die geplante Einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen für Archie Battersbee werde nicht stattgegeben, erklärte das Gericht am Mittwochabend.

Hollie Dance und Paul Battersbee führen seit Wochen einen Rechtsstreit, um ihren Sohn Archie gegen den Rat der Ärzte am Leben zu halten. Deshalb reichten sie ihren Eilantrag bei dem Strassburger Gericht ein, nachdem sie in Grossbritannien alle Instanzen ausgeschöpft hatten. Der Europäische Gerichtshof erklärte aber am Abend, der Antrag sei «unzulässig». Derartige Anträge würden nur in «Ausnahmefällen» bewilligt.

Hollie Dance sprach in einer Erklärung von einer «herzzerreissenden Entwicklung». «Wir werden bis zum Ende für Archies Recht auf Leben kämpfen.» Vor Journalisten sagte sie dann, sie wolle ihren Sohn für ein «würdevolles Ableben» vom Krankenhaus in ein Hospiz verlegen lassen. «Das ist einfach unfair.»

Archie liegt im Royal London Hospital in der britischen Hauptstadt. Die lebenserhaltenden Massnahmen sollten eigentlich am Mittwoch beendet werden. Nach dem Eilantrag der Eltern in Strassburg hatte die Klinikleitung aber erklärt, sie werde die richterliche Entscheidung abwarten, bevor sie weitere Massnahmen ergreift.

Archie Battersbee wird seit April als Koma-Patient in einem Londoner Krankenhaus behandelt. Seine Ärzte haben den Hirntod des Zwölfjährigen festgestellt. Die britische Justiz folgte dieser Einschätzung und genehmigte daher, dass bei dem Jungen die Massnahmen zur Erhaltung von Lebensfunktionen wie ein Beatmungsgerät und die Gabe von Medikamenten Mitte Juli beendet werden.

Unterstützt von einer christlichen Organisation kämpften seine Eltern jedoch dagegen an und erwirkten durch die Instanzen immer wieder Aufschübe der Anordnung.

Archie war am 7. April bewusstlos gefunden worden, seitdem hat er das Bewusstsein nicht wieder erlangt. Nach Angaben seiner Mutter hatte er an einem in Online-Netzwerken ausgetragenen Wettstreit teilgenommen, der darin bestand, sich bis zum Äussersten die Luft abzuschnüren. Vor dem Unglück war Archie ein sportlicher Junge, der unter anderem Kampfsport machte.

Nach Angaben seiner Familie war Archie in jüngster Zeit zunehmend religiös geworden. Dies müsse auch bei der Entscheidung über eine Fortsetzung seiner Behandlung berücksichtigt werden, argumentieren sie. Seinen Ärzten zufolge ist sein Fall aber aussichtslos.

«Sein System, seine Organe und sein Herz sind dabei zu versagen», hatte Berufungsrichter Andrew McFarlane am Montag festgestellt. Die Richter von Grossbritanniens Oberstem Gerichtshof sprachen Archies Eltern «grosses Mitgefühl» aus, da sie «den Alptraum aller Eltern - den Verlust eines geliebten Kindes» durchlebten. Dennoch müssten auch in diesem Fall die geltenden Gesetze angewandt werden.

Archies Mutter versichert, sie sei von Ärzten aus verschiedenen Ländern wie Japan und Italien kontaktiert worden, die ihr versichert hätten, dass sie eine Besserung von Archies Zustand herbeiführen könnten. Sie denke daher über Möglichkeiten nach, mit ihrem Sohn das Land zu verlassen.

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