Türkei setzt weiteren prokurdische Bürgermeister ab
Zwei prokurdische Bürgermeister in der Türkei wurden nach Verurteilungen wegen terroristischer Mitgliedschaften aus ihren Ämtern entfernt.
In der Türkei sind zwei prokurdische Bürgermeister nach Verurteilungen wegen terroristischer Mitgliedschaften abgesetzt worden. Der Bürgermeister der osttürkischen Stadt Tunceli, der der prokurdischen Partei Dem angehört, wurde in seinem Amt durch den örtlichen Gouverneur ersetzt, teilte das türkische Innenministerium am Freitag (Ortszeit) auf dem Kurznachrichtendienst X mit. Auch der Ortsvorsteher des Bezirks Ovacik in Tunceli, der mit der CHP – der grössten Oppositionspartei in der Türkei – angehört, wurde gegen einen örtlichen Verwalter ausgetauscht.
Beide Bürgermeister seien wegen ihrer Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation verurteilt worden, teilte das Innenministerium mit. Gemeint ist die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft vor allem Dem vor, ein verlängerter Arm dieser Organisation zu sein; eine Anschuldigung die Dem vehement zurückweist.
Die Partei reagierte empört auf die Entlassung ihrer gewählten Volksvertreter und beschuldigte die Regierung weiterhin Schritt für Schritt den Volkswillen mittels «politisch motivierter Gerichtsurteile» zu untergraben. CHP-Chef Özgür Özel verurteilte den Schritt als «Diebstahl am nationalen Willen». Im Fall des Bürgermeisters von Ovacik sei dessen Anwesenheit auf einer Beerdigung im Jahr 2012 Grundlage der Strafverfolgung gewesen.
Wiederholtes Vorgehen gegen prokurdische Politiker
Die türkische Regierung hatte bereits Anfang November drei prokurdische Bürgermeister im Südosten des Landes wegen angeblicher terroristischer Verbindungen abgesetzt. Ein Bezirksbürgermeister von Istanbul, der der CHP angehörte, wurde zudem Ende Oktober wegen seiner angeblichen Verbindungen zur PKK verhaftet. Die PKK, die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gilt, kämpft seit den 1980er Jahren gegen den türkischen Staat.