Ufo will streiken - Lufthansa bleibt auf Gegenkurs

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Deutschland,

Die Folgen des für Sonntag angekündigten Warnstreiks bei der Lufthansa sind weiterhin nicht absehbar.

Die Kabinengewerkschaft Ufo bleibt im Lufthansa-Konzern auf ihrem Kurs zu einem Streik der Flugbegleiter. Foto: Oliver Berg/dpa
Die Kabinengewerkschaft Ufo bleibt im Lufthansa-Konzern auf ihrem Kurs zu einem Streik der Flugbegleiter. Foto: Oliver Berg/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie wies Berichte zurück, dass das Unternehmen Flugbegleiter eingeschüchtert oder bedroht habe.

Die Lufthansa hält den fünfstündigen Ausstand der Flugbegleiter zwar weiterhin für rechtswidrig, hatte aber bis Mittwochmittag noch keine Einstweilige Verfügung gegen die aufrufende Gewerkschaft Ufo beantragt. Man prüfe weiter rechtliche Schritte, erklärte eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Sie wies Berichte zurück, dass das Unternehmen Flugbegleiter eingeschüchtert oder bedroht habe. Es sei nur noch einmal klar gemacht worden, dass Streik-Teilnehmer erfasst würden und kein Gehalt für die Zeit bekommen. Weitere arbeitsrechtliche Folgen würden geprüft.

Intern bereite man sich natürlich vor und suche beispielsweise Freiwillige, die Schichten von Streikenden übernehmen könnten, erklärte die Sprecherin. In der Zeit von 6 bis 11 Uhr sind am Sonntag rund 160 Lufthansa-Abflüge von München und Frankfurt geplant. Nur diese werden von Ufo mit einem Warnstreik bedroht. Lufthansa will sämtliche Flüge stattfinden lassen.

Die Ufo hat indessen einen Termin für die bereits beschlossene Neuwahl ihres Vorstands bekannt gegeben. Sie soll am 14. Februar 2020 unter Leitung eines unabhängigen Wahlvorstands stattfinden, wie die Gewerkschaft ihren Mitgliedern mitteilte. Damit ziehe man die Wahl rund drei Monate vor, erklärte der Ufo-Vizevorsitzende Daniel Flohr. Es sei aber keine Reaktion auf die rechtlich nicht haltbare Kritik der Lufthansa.

Der Konzern hält den amtierenden Vorstand für nicht vertretungsfähig und hatte in den vergangenen Monaten wiederholt verlangt, einen satzungsgemässen Vorstand aufzustellen. In einem Gerichtsverfahren wird sogar der Status der Ufo als tariffähige Gewerkschaft in Frage gestellt. Das Unternehmen erklärte daher: «Die satzungskonforme Aufstellung der Ufo ist ein Baustein von vielen, die im sogenannten Statusverfahren betrachtet werden.»

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