Urteil für pädophilen Schwimmlehrer wird heute Montag verkündet

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Deutschland,

Mehr als zwei Monate nahm sich das Gericht Zeit, um Eltern, Kriminalbeamte und Sachverständige zu befragen. Nach Verzögerungen folgen nun Plädoyers und Urteil.

Ein 34 Jahre alter angeklagter Schwimmlehrer (l), dem vorgeworfen wird sich an kleinen Mädchen vergangen zu haben, wartet im Landgericht Baden-Baden.
Ein 34 Jahre alter angeklagter Schwimmlehrer (l), dem vorgeworfen wird sich an kleinen Mädchen vergangen zu haben, wartet im Landgericht Baden-Baden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mammutprozess gegen einen Schwimmlehrer in Baden-Württemberg endet heute.
  • Der 34-Jährige soll fast 40 Mädchen während seines Kurses missbraucht haben.

Im Prozess gegen einen Schwimmlehrer, der fast 40 Mädchen missbraucht haben soll, werden heute Montag um 9.30 Uhr Plädoyers und Urteil erwartet. Dem 34-Jährigen wird vor dem Landgericht Baden-Baden vorgeworfen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse an seinen Opfern vergangen zu haben. Die Taten geschahen laut Anklage im Schwimmbecken oder auch in der Umkleidekabine. Ein Sachverständiger hat dem Angeklagten pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Die schweren Übergriffe im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden filmte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera, entsprechende Aufnahmen wurden bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt. Dem 34-Jährigen werden rund 200 einzelne, zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangene Taten zur Last gelegt – darunter neben schwerem Missbrauch auch Nötigung, Körperverletzung und massive Einschüchterung einiger Kinder. Das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt.

Staatsanwalt will Sicherheitsverwahrung

Der Angeklagte räumte die Taten am zweiten Prozesstag in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zum Teil ein, beschuldigte aber seinen ehemaligen Chef, ihn erpresst und zu einem Teil der Straftaten gezwungen zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich rasch als haltlos, die Ermittlungen dazu wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zum Prozessauftakt angekündigt, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten auch die Sicherungsverwahrung anzustreben.

Das Verfahren kam in Gang, als die Eltern von zwei Fünfjährigen im Sommer 2017 unabhängig voneinander Anzeige bei der Kriminalpolizei Rastatt erstatteten. Es folgten umfangreiche Ermittlungen. Rund 160 Schwimmkurse, die der Angeklagte für jeweils bis zu 14 Kinder gegeben hatte, wurden überprüft und Hunderte Eltern kontaktiert.

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