Urteil: RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern
Das Wichtigste in Kürze
- Letztes bewohntes Anwesen muss Kohle weichen- Umweltschützer protestieren.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurück. Somit darf der Konzern die betroffenen Grundstücke abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungen treffen. Bei dem Hof handelt es sich um das letzte bewohnte Anwesen in Lützerath.
Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Landwirt und die Mieter auf dessen Hof hatten sich mit Eilanträgen gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen RWE vorzeitig in den Besitz der Grundstücke an der Abbruchkante kam. Damit kann der Konzern Wald roden, Gebäude abreissen und Grundstücke zur Gewinnung von Braunkohle abbaggern.
Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar, erklärte das Gericht. Dementsprechend sei auch die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten der Braunkohleförderung nicht zu beanstanden. Aus der Beschwerde des Landwirts habe sich auch nicht ergeben, dass es alternative Tagebauführungen zur Verschonung seiner Grundstücke gibt, die ohne den Entzug anderer privater Grundstücke auskommen.
Nach Auffassung des OVG ergibt sich die Dringlichkeit der Fortführung des Tagesbaus Garzweiler daraus, dass zwei Kraftwerke mit dessen Kohle versorgt werden. Eine Ersatzversorgung aus dem Braunkohletagebau Hambach liesse sich, wenn überhaupt, «nicht ohne grösseren Aufwand realisieren». Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Umweltschützer und Initiativen zur Erhaltung des Dorfes kritisierten die Entscheidung scharf und kündigten Widerstand an. «In Solidarität mit den Betroffenen der Klimakatastrophe werden wir hier nicht freiwillig gehen», erklärte eine Sprecherin der Initiative Lützerath Lebt.
Aktivistinnen und Aktivisten planen demnach, sich den Rodungsmaschinen und Bulldozern mit selbstgebauten Hütten in den Weg zu stellen. Zudem erwarte die Gruppe tausende Unterstützer bei einer Grossdemonstration mit den Aktionsbündnissen Fridays for Future, Ende Gelände und Alle Dörfer bleiben im kommenden Monat.
Der betroffene Landwirt, Eckardt Heukamp, kündigte an, so lange wie möglich auf seinem Grundstück bleiben zu wollen. Zudem werde er gemeinsam mit seiner Anwältin prüfen, ob er vor den Bundesgerichtshof zieht, berichtete die «Rheinische Post». Von der Landesregierung forderte Heukamp nach Angaben des Bündnisses Alle Dörfer bleiben ein Abrissmoratorium für Lützerath, bis es eine neue Leitentscheidung gibt.
Der Energiekonzern begrüsste die Entscheidung des OVG. Die Beschlüsse seien «wichtig», damit der Tagebau planmässig weitergeführt werden könne, erklärte RWE. «Eine sichere Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle hat durch die energiepolitischen Folgen des Ukraine-Kriegs zusätzlich an Bedeutung gewonnen», hiess es weiter.
Zur Ausdehnung des Kohletagebaus wollte RWE den Ort Lützerath ursprünglich bis September vergangenen Jahres abreissen, die Umsiedlung der Bewohner hatte bereits im Jahr 2006 begonnen. Gegen den geplanten Abriss gibt es erheblichen Widerstand, ausserdem laufen noch mehrere Gerichtsverfahren. Unter dem Motto «Alle Dörfer bleiben» protestierten tausende Menschen gegen das weitere Vorrücken des Tagebaus.