Vergewaltigungs-Verdacht: Haftbefehl gegen Assange beantragt
Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar.
Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen. Das teilte die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, mit.
Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wiederaufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.
Assange ist in Grossbritannien wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag. Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson.