Ein Kartell aus zwölf Airlines hat zu Beginn des Jahrtausends überhöhte Frachtgebühren kassiert. Als einer der Hauptleidtragenden holt sich die Bahn in einem juristischen Kleinkrieg das Geld zurück.
Lufthansa
Die Lufthansa zeigt Interesse an Alitalia. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lufthansa muss der Deutschen Bahn Schadenersatz in Millionenhöhe leisten für überhöhte Kerosin- und Sicherheitszuschläge bei Luftfrachtsendungen.
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Die beiden Unternehmen haben sich in dem seit 2013 in Köln anhängigen Rechtsstreit um ein Preiskartell verglichen, wie Sprecher beider Seiten am Montag bestätigten. Details zur Höhe des Schadenersatzes nannten sie nicht.

Die Bahn hatte von den zwölf an dem Kartell beteiligten Fluggesellschaften ursprünglich 1,76 Milliarden Euro verlangt. Die abgesprochenen und überhöhten Gebühren sollen zwischen 1999 und 2006 verlangt worden sein. Auch zuvor hatte die Bahn bereits Vergleiche mit beklagten Airlines geschlossen. Nach der Einigung mit dem Lufthansa-Konzern inklusive der Swiss sind laut Bahn noch Forderungen von rund 900 Millionen Euro gegen sechs verbliebene Fluggesellschaften offen. Der Klage der DB-Tochter DB Barnsdale AG haben sich noch acht ungenannte Spediteure angeschlossen.

Aus Branchenkreisen war zu hören, dass die von Lufthansa zu leistende Vergleichssumme deutlich unter 50 Millionen Euro liege. Beide Seiten wollten das nicht kommentieren. Die Bahn stellte fest, dass man nur wirtschaftlich sinnvollen Lösungen zustimme. Vergleichszahlungen könnten sofort vereinnahmt werden, und es fielen keine weiteren Anwalts- und Sachverständigenkosten an.

Gegen Air Canada, Cargolux, Cathay Pacific, British Airways, LATAM und Japan Airlines werden die Verfahren fortgeführt, ergänzte eine Bahn-Sprecherin. Man sei auch hier weiterhin zu Vergleichen bereit und befinde sich in vertraulichen Gesprächen.

Die EU-Kommission hat wegen der illegalen Preisabsprachen bereits Geldbussen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines verhängt. Hier wurde die Lufthansa verschont, weil sie als Kronzeugin das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Sie musste aber zivilrechtliche Ansprüche begleichen wie jetzt auch gegenüber der Bahn. Die Einigung umfasst die Konzern-Airlines Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss.

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