Verteidiger von Star-Koch Schuhbeck fordern Bewährungsstrafe
Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sollte Star-Koch Schuhbeck nach Ansicht seiner Verteidger nichts ins Gefängnis. Sie fordern eine Bewährungsstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Ansicht seiner Verteidiger sollte Alfons Schuhbeck nicht ins Gefängnis.
- Der Star-Koch musste sich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.
- Die Staatsanwaltschaft forderte für den 73-Jährige eine Haftstrafe von über vier Jahren.
Der deutsche Star-Koch Alfons Schuhbeck sollte nach Ansicht seiner Verteidiger wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht ins Gefängnis.
Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten am Donnerstag vor dem Landgericht München I auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.
Mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern
Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. «Daran ist er letzten Endes gescheitert», erklärte der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für Schuhbeck eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Er habe unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust, so die Staatsanwältin. Insgesamt gehe es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck im «Orlando» und den «Südtiroler Stuben» hinterzogen habe.
Der Mitangeklagte, der das Computerprogramm entworfen haben soll, steht wegen Beihilfe vor Gericht. Bei ihm hält die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Seine Verteidigerinnen erklärten, sie fänden diese Forderung zu hoch, sie stellten die Strafe aber ins Ermessen des Gerichts.
Das Urteil wurde noch für Donnerstagnachmittag erwartet.