Vorerst keine Sicherungsverwahrung für Kindermörder Silvio S.
Für Kindermörder Silvio S. ist vorerst keine Sicherungsverwahrung vorgesehen. Der Mann hatte 2015 zwei Knaben missbraucht und umgebracht.
Das Wichtigste in Kürze
- Richter haben im Fall von Kindermörder Silvio S. keine Sicherungsverwahrung angeordnet.
- Darüber muss allerdings vor einer möglichen Haftentlassung erneut entschieden werden.
Im Revisionsprozess gegen den Kindermörder Silvio S. ist am Freitag vorerst keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Die Richter in Potsdam setzten jedoch einen Vorbehalt: Vor einer möglichen Haftentlassung muss erneut von einem Gericht über die Anordnung der Sicherungsverwahrung entschieden werden.
Der 36-Jährige war nach den Morden an Elias (6) und Mohamed (5) 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Das erschwert eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erheblich.
Die Richter lehnten damals jedoch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach der Haft ab. Dem Mann sei kein Hang zu weiteren schweren Straftaten nachzuweisen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Daher musste die Frage der Sicherungsverwahrung vom Landgericht Potsdam erneut entschieden werden.