Der Handel mit Dutzenden Tier- und Pflanzenarten wird schärfer überwacht.
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Elefanten in Simbabwe. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Übereinkommen schützt bereits mehr als 5000 Tier- und rund 30.000 Pflanzenarten, entweder über völlige Handelsverbote (Listung auf Anhang 1) oder durch die Überwachung der Arten, um sicherzustellen, dass ihr Überleben durch die kommerzielle Nutzung nicht gefährdet wird (Anhang 2).
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Das beschlossen die 183 Unterzeichnerstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) bei ihrer Sitzung in Genf.

Das Übereinkommen schützt bereits mehr als 5000 Tier- und rund 30.000 Pflanzenarten, entweder über völlige Handelsverbote (Listung auf Anhang 1) oder durch die Überwachung der Arten, um sicherzustellen, dass ihr Überleben durch die kommerzielle Nutzung nicht gefährdet wird (Anhang 2). Die wichtigsten Entscheidungen:

ELEFANTEN: Die von Sambia, Botsuana, Namibia und Simbabwe beantragte Aufweichung des seit fast 30 Jahren verbotenen Elfenbeinhandels wurde abgelehnt. Vielmehr riefen die Cites-Staaten alle Länder auf, ihre Märkte für Elfenbeinhandel zu schliessen. Legaler Handel beflügele die Wilderei, ist das Argument. Nach Schätzungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) ist die Zahl Afrikanischer Elefanten von 1,3 Millionen 1980 auf 415.000 - plus/minus 20.000 - 2015 zurückgegangen.

MAMMUT: Der ausgestorbene Mammut kommt nicht auf die Cites-Anhänge. Durch die Polarschmelze tauchen immer mehr Mammut-Stosszähne unter anderem in Kanada und Russland auf. Israel hatte die Listung beantragt mit dem Argument, Schmuggler könnten illegal beschafftes Elfenbein von Elefanten als nicht regulierte Mammut-Stosszähne ausgeben, scheiterte aber mit dem Antrag.

NASHÖRNER: Der seit mehr als 40 Jahren verbotene Handel mit dem Horn des Breitmaulnashorns bleibt bestehen. eSwatini (ehemals Swasiland) wollte seine Lagerbestände verkaufen und das nachwachsende Horn seiner 66 Nashörner kommerziell nutzen dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Nashörner Namibias bleiben entgegen dem Antrag der Regierung unter striktestem Schutz auf Anhang 1. Keinerlei Verkauf ist erlaubt.

GIRAFFEN: Erstmals wird der internationale Handel mit Fleisch, Leder und Jagdtrophäen oder die Verschiffung der Tiere an Zoos und Zirkusse von Giraffen reguliert. Die Giraffen kamen auf Anhang 2 der Konvention. Damit ist der Handel künftig nur noch möglich, wenn das Exportland nachweist, dass die Bestände dadurch nicht gefährdet werden. Die Giraffenbestände sind nach Schätzungen in den vergangenen 30 Jahren um bis zu 40 Prozent auf rund 100.000 Tiere zurückgegangen.

HAIE UND ROCHEN: Zu den 20 bereits gelisteten Hai- und Rochenarten kommen weitere 18 Arten von Makohaien und Gitarrenrochen. Sie sind wegen ihrer Flossen in China begehrt und nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) stark gefährdet. Sie kommen auf Anhang 2. Der Antrag war umstritten. Neuseeland und andere argumentierten, es gebe Millionen von Makohaien in den Weltmeeren.

EXOTISCHE HAUSTIERE: Der Handel mit diversen Arten von Geckos, Agamen, Spinnen und anderen exotischen Kleintieren, die in Europa gern als Haustiere gehalten werden, wird überwacht oder verboten. Die meisten Tiere sind in ihren Heimatländern vom Aussterben bedroht, aber der Handel war bislang kaum reguliert. Einmal aus dem Land geschmuggelt konnten sie frei verkauft werden. Nun sind viele Arten auf Anhang 1 mit einem völligen Verkaufsverbot oder Anhang 2 mit überwachtem Handel gelistet.

AFRIKANISCHE ZEDER: Die aromatisch duftende und wegen Abholzung stark dezimierte Afrikanische Zeder (Widdringtonia whytei) wurde ebenfalls auf Anhang 2 gelistet. Der Baum wächst vorwiegend in Malawi und wird bis zu 40 Meter hoch.

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