WTO

WTO weist Klage gegen EU-Energiemassnahmen ab

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Genève,

Die Klage Malaysias gegen die EU wegen Biokraftstoff-Regelungen ist weitgehend gescheitert.

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Mitarbeitende in einem Gebäude der Welthandelsorganisation (WTO). (Symbolbild) - Keystone

Eine Klage Malaysias gegen die Europäische Union ist im Streitschlichtungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) weitgehend gescheitert. Es sei das erste Urteil im Zusammenhang mit Massnahmen, die Produkte nach ihrem Umweltrisiko beurteilen, verlautete aus der WTO.

Worum es ging: Die EU hatte in einer Direktive 2018 Mindestmengen an erneuerbaren Energien festgelegt, die Länder im Transportsektor einsetzen müssen. Die EU bestimmte, dass der Einsatz von Biokraftstoffen, für deren Anpflanzung Wald gerodet worden war, nicht zur Erreichung des Ziels herangezogen werden durften. Das betraf zum Beispiel vor allem Palmöl.

Palmöl und faire Handelspraktiken

Malaysia, ein grosser Palmöl-Produzent, fand, dass dies gegen faire Handelspraktiken verstösst. In der Streitschlichtung wurden die Argumente aber weitgehend zurückgewiesen. Die Richter monierten lediglich die Gestaltung der EU-Regeln. Einer der beteiligten Experten wich von der Mehrheitsmeinung ab und gab Malaysia recht.

Malaysia kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Allerdings ist die Berufungsinstanz wegen eines Streits über Reformen seit vier Jahren unbesetzt. Die Fälle liegen bei Rekursen dann auf Eis.

Kommentare

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Das Problem liegt darin, dass Malaysia und andere Palmölproduzenten die EU-Regelungen bezüglich Biokraftstoffen als unfair und diskriminierend betrachten. Die EU hat Mindestmengen an erneuerbaren Energien festgelegt und beschlossen, dass Biokraftstoffe, für deren Produktion Wälder gerodet wurden, nicht zur Erreichung dieser Ziele beitragen dürfen, insbesondere Palmöl. Malaysia, als einer der größten Palmölproduzenten, sieht darin einen Verstoß gegen faire Handelspraktiken und versucht deshalb, die Regelungen anzufechten. Das Urteil der WTO zeigt jedoch, dass die meisten Argumente von Malaysia zurückgewiesen wurden und die EU-Regelungen größtenteils bestehen bleiben. Das Problem liegt nun darin, dass die Berufungsinstanz der WTO, die über etwaige Berufungen entscheiden könnte, seit vier Jahren aufgrund eines Streits über Reformen nicht besetzt ist. Dadurch können Streitigkeiten wie diese nicht endgültig gelöst werden und bleiben vorerst ungelöst.

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