Am Mittwoch, 9. Oktober, wurde bei einer Kontrolle der Schaffhauser Polizei in Schaffhausen festgestellt, dass das Sichtfeld eines Chauffeurs durch ein Kombigerät eingeschränkt war.
ein Kombigerät - bestehend aus Mikrowelle und Kaffeemaschine
ein Kombigerät - bestehend aus Mikrowelle und Kaffeemaschine - Schauffhauser Polizei
Ad

Um 10.00 Uhr am Mittwochmorgen (09.10.2019) wurde im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen ein Sattelzug einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Funktionäre der Schaffhauser Polizei fest, dass das Sichtfeld (aus der Sitzposition des Chauffeurs) durch eine installiertes Kombigerät (Mikrowelle und Kaffeemaschine) auf dem Armaturenbrett des Sattelschleppers, massiv eingeschränkt war.

Der rumänische Chauffeur wurde von der Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, zur Anzeige gebracht und musste vor der Weiterfahrt das Kombigerät demontieren. Zudem musste der Chauffeur ein Depositum von mehreren hundert Franken hinterlegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken