2 Raser liefern sich im Seetal AG Verfolgungsjagd mit Kindern drin
Zwei Brüder liessen sich auf einer Aargauer Strasse auf eine Verfolgungsjagd ein. Einer der beiden sieht sich deshalb mit einer Landesverweisung konfrontiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Brüder überschritten auf einer Aargauer Strasse das Tempolimit massiv.
- Besonders bedenklich: Auch im Auto waren die Kinder der beiden.
- Einer der beiden wurde nun vom Bezirksgericht Lenzburg verurteilt.
Ein 27-jähriger Österreicher und sein Bruder lieferten sich eine gefährliche Verfolgungsjagd – während ihre Kinder auf dem Rücksitz sassen. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, endet dieses riskante Manöver in einer Anklage und einem Landesverweis für den jungen Vater.
Am Nachmittag des 23. Januar 2022 waren die Brüder mit ihren Autos im Seetal unterwegs. Ihre Kinder, ein 13-jähriger Junge, ein neunjähriger Junge und ein dreijähriges Mädchen, waren ebenfalls an Bord. Was als Familienausflug begann, endete als Raserfahrt vor Gericht.
Auf der Aarauerstrasse zwischen Seon und Schafisheim beschleunigte einer der beiden seinen BMW massiv, bevor er einen anderen Verkehrsteilnehmer überholte. Der andere Bruder zog nach und machte ihm das Manöver gleich. Dabei erreichten sie von bis zu 174 Kilometern pro Stunde in einer Zone mit erlaubten 80 Stundenkilometer.
«Lebensgefährlich» für andere Verkehrsteilnehmer und Kinder
Der Österreicher wurde angeklagt und musste sich vor dem Bezirksgericht Lenzburg verantworten. «Sein Verhalten war waghalsig», sagte Staatsanwältin Regula Dössegger. «Er hat nicht nur das Leben anderer Verkehrsteilnehmer riskiert, sondern auch das seiner beiden Kinder.»
Der Anwalt des Angeklagten bestritt die Raserfahrt nicht, argumentierte jedoch, dass sein Mandant als Ortsunkundiger seinem Bruder folgen musste. Zudem sei in dem geleasten BMW M4 die Geschwindigkeit schwer einzuschätzen.
Neben der Verkehrsvergehen wurde dem Angeklagten auch ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen. In seinem Handschuhfach fand man einen Schlagring. Sein Anwalt behauptete, dass sein Mandant nichts von der Waffe wusste und sie ohne sein Wissen ins Auto gelangt sei.
Busse, Landesverweis und Freiheitsstrafe
Staatsanwältin Dössegger widersprach und betonte, dass es beim Verstoss gegen das Waffengesetz um das Tragen oder Transportieren einer Waffe geht. Das sei unabhängig vom Besitz.
Dössegger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine Geldstrafe von 4200 Franken und einen Landesverweis für fünf Jahre. Das Gericht stimmte im Wesentlichen zu: eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine Geldstrafe von 4200 Franken und ein dreijähriger Landesverweis.