Aargau: Raser fliegt auf – wegen Handy-Video von Beifahrer

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Aarau,

Ein 35-Jähriger warf bei zwei rasenden Fahrten innert weniger Minuten nicht nur alle Verkehrsregeln über Bord – er wurde auch dabei gefilmt.

Raser
Ein Video führt zur Verurteilung des Rasers. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor knapp drei Jahren fuhr ein 35-Jähriger mit 166 Kilometer pro Stunde zwischen Künten und Remetschwil.
  • Sein Beifahrer filmte die Raserei im Aargau auf der Landstrasse mit dem Handy.
  • Das Video führt zur Verurteilung einer bedingten Freiheitsstrafe am Bezirksgericht Baden.

Ein 35-jähriger Mann sorgte auf der Landstrasse zwischen Künten AG und Remetschwil AG für eine gefährliche Raserei. Bei zwei Fahrten innerhalb von zwei Minuten überschritt er drastisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit und geriet in den Fokus der Justiz, wie das «Badener Tagblatt» berichtet.

Die hochriskanten Manöver des Rasers wurden gefilmt und hatten ernste rechtliche Konsequenzen.

Der Beschuldigte fuhr vor über drei Jahren auf der Landstrasse von Künten Richtung Remetschwil, als er sein Fahrzeug so stark beschleunigte, dass er eine Geschwindigkeit von 145 Kilometer pro Stunde erreichte, indem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 65 Kilometer pro Stunde überschritt.

Abbildung von illegalen Geschwindigkeiten

Nach dem schnellen Flitzen wendete der Beschuldigte sein Fahrzeug und war binnen zwölf Sekunden wieder auf der Landstrasse zurück nach Künten. Er erreichte dabei eine noch höhere Geschwindigkeit von 166 Kilometer pro Stunde, womit er die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar um 86 Kilometer pro Stunde überschritt.

Zum Verhängnis wurde dem Fahrer ein Video, das ein Beifahrer während der Raserei aufgenommen hatte. Es hielt sowohl die Geschwindigkeit auf dem Tacho als auch den Fahrer im Bild fest. Dieses Beweismaterial liess dem Beschuldigten und seinem amtlichen Verteidiger kaum Spielraum für Ausreden.

Findest du, dass Raser härter bestraft werden sollen?

Der Fahrer, der sich einsichtig zeigte, und sein amtlicher Verteidiger stimmten einem Vorschlag für ein abgekürztes Verfahren zu.

Das Bezirksgericht Baden verurteilt den Beschuldigten schliesslich wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Kommentare

User #3164 (nicht angemeldet)

Einmal mehr: lächerlich, bedingte Strafe!

Akras

sicher e BMW gsi und....

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