Aargauer Prostituiertenmörder ist auf freiem Fuss

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Lenzburg,

Der Aargauer Prostituiertenmörder ist wieder auf freien Fuss. Die fürsorgerische Unterbringung wurde aufgehoben.

Stacheldraht auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt in Lenzburg - in der Sicherheitsabteilung des Gefängnisses war der Prostituiertenmörder untergebracht gewesen. (Archivbild)
Stacheldraht auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt in Lenzburg - in der Sicherheitsabteilung des Gefängnisses war der Prostituiertenmörder untergebracht gewesen. (Archivbild) - sda - Keystone/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • 2008 tötete der damals 17-Jährige Aargauer eine Prostituierte.
  • Heute Freitag wurde bekannt, dass er aus der fürsorgerischen Unterbringung entlassen wird.

Das Bezirksgericht Lenzburg AG hat die fürsorgerische Unterbringung des sogenannten Aargauer Prostituiertenmörders vorzeitig aufgehoben. Er erhält eine geregelte Nachbetreuung, wie es in einer Mitteilung von heute Freitag heisst.

Mit Entscheid vom 27. März 2019 habe das Bezirksgericht Lenzburg, Abteilung Familiengericht, die fürsorgerische Unterbringung ein weiteres Mal überprüft.

Aufgrund der positiven Entwicklung sei es zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nicht mehr gegeben seien. Es wäre unverhältnismässig, die Massnahme aufrecht zu erhalten.

Begleitetes Wohnen

Entsprechend sei die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben und ersatzweise eine geregelte Nachbetreuung angeordnet worden. Der knapp 30-jährige Aargauer befinde sich in einem begleiteten Wohnen im Kanton Zürich. In diesem Rahmen werde er weiterhin unterstützt, betreut und behandelt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hat in einem am vergangenen Dienstag publizierten Urteil festgehalten, für die fürsorgerische Unterbringung habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestanden.

Gefahr für Dritte

Der Mann sei nur deshalb in der Sicherheitsabteilung des Gefängnisses untergebracht worden, weil er als Gefahr für Dritte betrachtet worden sei. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um eine fürsorgerische Unterbringung, wie sie im Schweizer Zivilgesetzbuch festgehalten sei, anzuordnen.

Der Aargauer hatte 2008 als noch Minderjähriger eine Prostituierte brutal vergewaltigt und umgebracht. Er wurde deshalb wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einem gemäss Jugendstrafgesetz maximalen Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt.

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