Hustensaft ab 2019 nur in Apotheken erhältlich

Keystone-SDA
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Bern,

Ab 2019 wird die Abgabe von Medikamenten in Drogerien liberalisiert. Viele Hustensäfte sind aber nur noch mit einem Rezept oder nach einem Gespräch erhältlich.

Die Drogerie DM in Deutschland.
Ab 2019 stehen mehr bisher rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Medikamente in den Drogerien. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2019 sind mehr Medikamente in den Drogerien erhältlich.
  • Wegen Missbrauchs wird aber unter anderem die Abgabe von Hustensaft strenger kontrolliert.

Auf den 1. Januar 2019 wird die Abgabe von Arzneimitteln liberalisiert. Hunderte bisher rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Medikamente werden neu auch in Drogerien erhältlich sein. Das hat Swissmedic entschieden.

Um die Selbstmedikation zu vereinfachen, beschloss der Bundesrat, die Arzneimittel in der Schweiz neu einzuteilen. So wird die bisherige Abgabekategorie C, die eine Beratung durch Medizinalpersonen voraussetzt, abgeschafft.

Rund 550 der Medikamente aus dieser Kategorie werden nun in die Kategorie D herabgestuft, wie die Heilmittelbehörde Swissmedic heute Freitag mitteilte. Für diese Produkte wird lediglich eine Fachberatung vorausgesetzt, egal ob durch Drogerie oder Apotheke.

Insgesamt beurteilte die Behörde unter Einbezug externer Experten etwa 650 Arzneimittel, davon 22 Tierarzneimittel. Dabei standen laut Swissmedic auch Aspekte des Medikamentenmissbrauchs sowie mögliche Wechselwirkungen im Vordergrund. Rund 15 Prozent der überprüften Arzneimittel wurden darum in die Kategorie B heraufgestuft.

Höhere Hürden für Hustenmittel

Zwei Drittel dieser Medikamente enthalten Opiatderivate (Codein oder Dextromethorphan), also Stoffe mit einem erheblichen Missbrauchspotential wie beispielsweise viele Hustensäfte. Codeinhaltige Arzneimittel dürfen nur durch Personen mit einer Betäubungsmittelbewilligung abgegeben werden, was für Drogisten nicht möglich ist.

Daneben gibt es gemäss Swissmedic bei vielen dieser Arzneimittel ein Risiko von schwerwiegenden Wechselwirkungen. Die in die Kategorie B umgeteilten Medikamente können allerdings auch weiterhin ohne Rezept durch die Apotheker persönlich abgegeben werden. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch in Verbindung mit der Dokumentation der Abgabe.

Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetztes überprüft Swissmedic aktuell auch 400 Arzneimittel der Kategorie D, die heute nur nach Fachberatung in Apotheken und Drogerien erhältlich sind. Welche dieser Produkte künftig im Detailhandel frei verkäuflich sein werden, soll «in den nächsten Wochen» bekanntgegeben werden.

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