Absolutes Feuerverbot in mehreren Kantonen und Gemeinden

In vielen Kantonen darf weder im Wald noch im Freien ein Feuer angezündet werden. Heute sind unter anderem Luzern, Schwyz, Aargau und Zug nachgezogen.

Nebst dem Feuerverbot in Feusisberg SZ gilt das Verbot auch bereits an vielen anderen Orten in der Schweiz.
Nebst dem Feuerverbot in Feusisberg SZ gilt das Verbot auch bereits an vielen anderen Orten in der Schweiz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter anderem in Luzern, Schwyz und Zug gilt ab heute ein absolutes Feuerverbot.
  • Flammen sind weder im Wald noch im Freien erlaubt.
  • Die meisten Schweizer Kantone haben bereits ein Feuerverbot in Waldesnähe verhängt.

Und es hört nicht auf: Nicht nur gesamte Kantone, sondern immer mehr auch einzele Gemeinden wollen wegen anhaltender Trockenheit ein Feuerverbot durchsetzen. So gilt zum Beispiel in der Schwyzer Gemeinde Feusisberg ein absolutes Feuerverbot. Es gilt sowohl im Wald wie im Freien. In das Verbot eingeschlossen sei auch jegliches Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Freisetzen von Himmelslaternen, teilte der Gemeinderat mit.

Absolute Feuerverbote

Auch in den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug, Wallis, Tessin, Graubünden, sowie Ob- und Nidwalden gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Grilliert werden darf nur noch auf dem Gasgrill, Feuerwerke dürfen am 1. August nicht abgebrannt werden. Das Verbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Gasgrill in Gärten und auf Balkonen. Die Kantone rufen aber auch hier zu besonderer Vorsicht auf. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden.

Feuerverbote in Waldesnähe

Ebenso Feuerverbote gelten im Berner Mittelland, in den Voralpen und im Berner Jura und in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Uri.

Auch im Saanenland gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Wegen der anhaltenden Trockenheit nicht erlaubt sind Feuerwerke sowie 1. August-Feuer. Das Verbot gilt für die Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen, wie das Regionale Führungsorgan am Montag mitteilte. Die vier Verwaltungskreise des Oberlandes waren bisher vom im übrigen Kanton erlassenen Feuerverbot ausgenommen gewesen. Dort ist die Waldbandbrandgefahr laut Gefahrenkarte des Kantons «erheblich».

Auf die Verbote reagiert haben auch die Grossverteiler Migros und Coop. In den meisten Kantonen mit Feuerverbot gibt es in den Filialen keine Raketen, Böller, Vulkane und Ähnliches für den 1. August zu kaufen.

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