AKW erfüllen laut Atomaufsicht die Erdbebensicherheits-Standards
Die Schweizer AKW-Betreiber haben gemäss Atomaufsichtsbehörde Ensi nach dem Unfall im japanischen Fukushima vor zehn Jahren zum zweiten Mal nachgewiesen, dass sie einem starken Erdbeben standhalten. Die Ergebnisse der Nachweise hätten bestätigt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken der vier Atomkraftwerke seien bei einem schweren Erdbeben, wie es sich nur einmal alle 10’000 Jahre ereigne, gewährleistet.
Dies teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am Freitagnachmittag auf seiner Website mit.
Dies sei auch der Fall bei einer Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser. Der maximal zulässige Dosishöchstwert von 100 Millisievert (mSv) würde gemäss Ensi bei einem solchen Störfall nicht überschritten. Die Atomaufsichtsbehörde schickte seine Stellungnahme diese Woche an die AKW-Betreiber.
Das Ensi hatte 2011 als Reaktion auf die Atomkatastrophe im japanischen in Fukushima eine rasche Neuüberprüfung der Erdbebensicherheit aller Atomkraftwerke in der Schweiz gefordert. Der Nachweis, der innerhalb eines Jahres zu erstellen war, konzentrierte sich auf die wichtigsten Aspekte.
Die Ergebnisse zeigten laut Ensi, dass alle AKW in der Schweiz ausreichend gegen Erdbeben und ein dadurch verursachtes Hochwasser geschützt sind und damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Seither wurden die Gefährdungsannahmen für Erdbeben aktualisiert und im Jahr 2015 für gültig erklärt. Deshalb forderte das Ensi auch eine umfassende Neubeurteilung der Erdbebensicherheit der AKW.