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Am Gericht Arbon TG kommt nun der Kern der Anklage zur Sprache

Keystone-SDA
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Region Arbon,

Im Hefenhofen-Prozess geht es am Bezirksgericht Arbon TG am Freitag um die Zustände des Hofes des beschuldigten Landwirts.

ulrich k.
Der Fall Hefenhofen TG hat die St. Galler Regierung veranlasst, die Situation des Tierschutzes im Kanton zu kontrollieren. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hefenhofen-Prozess geht am Freitag am Bezirksgericht Arbon TG weiter.
  • Thematisiert werden die Zustände auf dem Hof des beschuldigten Landwirts.
  • Der Bauer habe die Tiere auf einer viel zu kleinen Fläche gehalten, lautet die Anklage.

Am Bezirksgericht Arbon TG geht es am Freitag, dem 3. Tag im Hefenhofen-Prozess, um den Kern der Anklage: Die Zustände auf dem Hof des beschuldigten Landwirts in Hefenhofen TG. Dazu und zu weiteren Vorwürfen wurden mehrere Zeugen und Auskunftspersonen befragt.

Laut Anklage hat der Bauer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt.

Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse wegen mehrfacher Tierquälerei und weiteren Delikten.

Hof wurde 2017 zwangsgeräumt

Zu Beginn ergriff der Verteidiger des Landwirts das Wort. Er rekapitulierte, wie es zum jetzigen Strafverfahren kam. Mitte Juli 2017 kursierten erste Fotos von vernachlässigten Tieren. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt. Der Anwalt monierte Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse. Verschiedenen Behördenmitgliedern warf er Befangenheit vor.

Namentlich seien seinem Mandanten wiederholt dessen Rechte vorenthalten worden, sagte der Anwalt. Für die Durchsuchung von Haus und Hof habe es keinen Durchsuchungsbefehl gegeben. Sämtliche dann und zu anderen Zeitpunkten unkorrekt erhobenen Beweise seien deshalb widerrechtlich erhoben worden. Sie dürften nicht verwertet werden.

«Krass unverhältnismässig»

Die Zwangsräumung, der Verkauf und die Schlachtung von Tieren seien «krass unverhältnismässig» gewesen. Das Veterinäramt habe sich damit des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Dies sei auch Gegenstand im separaten Strafverfahren gegen den ehemaligen Kantonstierarzt, bei dem es voraussichtlich im Sommer zu Prozess kommt.

Vier Personen schilderten einen Vorfall vom Vorabend der Hofräumung. Sie waren auf dem Trottoir zu einer Tierschutz-Mahnwache beim Hof unterwegs. Der Beschuldigte sei mit seinem Auto in hohem Tempo auf sie zu gefahren, habe einen Schlenker in ihre Richtung aufs Trottoir gemacht und sei knapp vor der Kollision wieder auf die Strasse eingeschwenkt. Für die Anklage war es Gefährdung des Lebens.

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