Änderung des Betriebsreglements für Flughafen Genf
Das Betriebsreglement des Flughafens Genf wurde geändert. So wurde etwa eine neue zulässige Lärmbelastung festgelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Flughafen Genf erhält ein geändertes Betriebsreglement.
- Der Entscheid ermöglicht auch die Einführung eines Quotensystems für verspätete Flüge.
- Auch der maximal zulässige Fluglärm wird begrenzt.
Für den Flughafen Genf ist eine neue zulässige Lärmbelastung festgelegt worden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat das aufgrund des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erarbeitete Dossier des Genfer Flughafens genehmigt. Dieser Entscheid ermöglicht es auch, ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22 Uhr einzuführen.
Die neue zulässige Lärmbelastung für den Flughafen Genf gilt für Baubewilligungen im Kanton Genf als wichtiger Referenzwert, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Freitag mitteilte. Mit dem neuen Wert wird der maximal zulässige Fluglärm begrenzt. Der Flughafen ist verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu kontrollieren.
Die Genehmigung des neuen Betriebsreglements ist laut Bazl ein wichtiger Meilenstein. Denn erstmals wird ein innovatives Quotensystem für verspätete Nachtflüge eingeführt, welche die grösste Lärmbelastung verursachen. Es betrifft vor 22 Uhr geplante Starts, die erst nach 22 Uhr durchgeführt werden können. Dieses System sieht progressiv steigende Abgaben mit einer stark abschreckenden Wirkung vor, sobald die Quote ausgeschöpft ist, wie das Bazl ausführte.
Schnellabrollweg soll gebaut werden
Die erteilte Plangenehmigung ermöglicht es gemäss Bazl zudem, dass der Flughafenbetrieb für die Anforderungen der Zukunft gerüstet ist und der Luftverkehr sicher und flüssig abgewickelt werden kann. Vorgesehen sind unter anderem der Bau eines neuen Schnellabrollwegs, dank dem die Piste effizienter genutzt werden kann.
Das Uvek hat mit der Gutheissung des Dossiers nun die Umsetzung des SIL-Objektblatts für den Internationalen Flughafen Genf bewilligt. Damit endet ein Verfahren, das 2013 seinen Anfang nahm, und an dem die zuständigen Fachstellen des Bundes, der Kantone sowie die Flughafenbetreiberin beteiligt waren.
Nach der Genehmigung des SIL-Objektblatts 2018 durch den Bundesrat hatte der Flughafen Genf ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements sowie um Plangenehmigung für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben beim Bazl eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens behandelte das Bazl zahlreiche Einsprachen.