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Autolenker wegen Geisterfahrt auf der A3 in Zürich vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein ehemaliger Chauffeur fährt elf Kilometer als Geisterfahrer auf der A3 und gibt Bauchschmerzen als Grund an.

Bezirksgericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. - Keystone

Ein 64-jähriger ehemaliger Chauffeur muss sich heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war auf einer Strecke von 11 Kilometern als Geisterfahrer auf der A3 unterwegs. Er habe «Bauchschmerzen» gehabt, gab er als Grund dafür an.

Seine Geisterfahrt vollbrachte der Jamaicaner am 9. März 2021, als er von seinem damaligen Wohnort im Kanton Zürich nach Netstal GL fahren wollte. Auf der A3 in Richtung Chur merkte er irgendwann, dass er die Autobahnausfahrt Netstal verpasst hatte.

Anstatt die A3 bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen, hielt er mitten im Kerenzerberg-Tunnel an, wendete in einer Nische und fuhr zurück. Er habe «Bauchschmerzen» gehabt, gab er danach zu Protokoll.

Auf einer Strecke von 11 Kilometern blieb er auf der falschen Seite – vorbei an der Raststätte Glarnerland und zahlreichen korrekt fahrenden Autos. Ein Lenker rief ihm zu, dass er auf der falschen Seite fahre, allerdings liess er sich davon nicht beirren.

Unbeirrbar trotz Warnungen

In Bilten wendete er erneut auf der Autobahn und verliess sie schliesslich über die Ausfahrt. Er habe wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu.

Dabei hätte er jederzeit sein Auto auf den Pannenstreifen lenken können. Dort hätte er den Warnblinker einstellen und die Polizei um Hilfe bitten können.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Chauffeur wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.

Gerichtsprozess im abgekürzten Verfahren

Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der Jamaicaner grundsätzlich geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung des Bezirksgerichtes auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.

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