Balsthal SO: Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann schoss vor über zwei Jahren auf einen anderen und verletzte diesen am Kopf.
- Die Solothurner Staatsanwälte in Balsthal plädieren nun auf vorsätzliche Tötung.
Nach dem Abschluss der Ermittlungen beantragte die Solothurner Staatsanwaltschaft dem Richteramt Thal-Gäu, den Mann, der vor zweieinhalb Jahren in Balsthal SO auf einen anderen Mann schoss, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu verurteilen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seinen Kontrahenten durch einen Schuss aus einer Schrotflinte am Kopf verletzt zu haben. Sie geht gemäss eigenen Angaben vom Freitag davon aus, dass der Beschuldigte durch dieses Vorgehen den Tod des Geschädigten gewollt hat.
Im Weiteren muss sich der Beschuldigte laut Meinung der Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- sowie das Betäubungsmittelgesetz, wegen Sachbeschädigung und wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Der Beschuldigte bestreitet die Tötungsabsicht. Er befand sich vorübergehend in Haft. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt Thal-Gäu steht noch nicht fest.
Am 19. Februar 2014 war es in Balsthal SO zu einem anfänglich verbalen Streit zwischen zwei Männern gekommen. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung kam es zu einer Schussabgabe, bei welcher der eine Mann am Kopf getroffen wurde. Der Täter, ein damals 26-jähriger Schweizer, konnte wenig später festgenommen werden.