Basel-Stadt stimmt über Grundrechte für Primaten ab
Sollten Primaten in der Verfassung Grundrechte erhalten, wie Menschen? Über eine Initiative, die dies fordert, stimmt Basel-Stadt demnächst ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 13. Februar stimmt der Kanton Basel-Stadt über die Grundrechte von Primaten ab.
- Die entsprechende Initiative wurde 2017 von Sentience Politics eingereicht.
- Primaten sollen dadurch in der Verfassung das Recht auf Leben und Unversehrtheit erhalten.
Im Kanton Basel-Stadt steht am 13. Februar der Entscheid an, ob nichtmenschlichen Primaten verfassungsmässige Grundrechte gewährt werden sollen. Unter dem Strich geht es um eine ethische Frage, denn faktisch bliebe ein Ja zur Vorlage für den Kanton folgenlos. Die Initiative war 2017 von der Vereinigung Sentience Politics eingereicht worden.
Sie verlangt, dass nichtmenschlichen Primaten in der Basler Kantonsverfassung das Recht auf Leben und geistige und körperliche Unversehrtheit gewährt wird.
Das Begehren musste einen grossen Umweg nehmen, bis es jetzt zu Abstimmung kommen kann. Der Basler Grosse Rat hatte die Initiative auf Antrag der Regierung 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, dass sie gegen höherstehendes Recht, namentlich die Bundesverfassung, verstosse. Das Basler Appellations- und schliesslich auch das Bundesgericht korrigierten in der Folge diesen Beschluss.
So wird nun Basel-Stadt als erster Kanton in der Schweiz über verfassungsmässige Grundrechte für Affen abstimmen. Das Thema sorgte im Vorfeld auf unterschiedlichen Ebenen für höchst kontroverse Diskussionen.
Mehrheit des Grossrats gegen die Initiative
Im Grossen Rat sprach sich eine Mehrheit von 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen für eine Nein-Parole aus. Bei den Parteiparolen sieht es aber anders aus.
So befürworten die SP, die Grünen und die Linkspartei BastA! die Initiative deutlich. Auf der anderen Seite stehen die bürgerlichen Parteien, sekundiert von den Wirtschaftsverbänden, den Pharmakonzernen und vom Zoo Basel.
Diese bezeichnen die Initiative als «Mogelpackung». Sie verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Die Gewährung von Grundrechten hätte allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung des vom Kanton unterstützten Zoos. Die Pharmaindustrie hält keine Affen.
Gegner: Grenze zwischen Mensch und Tier wird überschritten
Des Weiteren wird die Initiative von der Gegnerschaft als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier und zwischen Primaten und anderen Tieren werde eine rote Linie überschritten. Weil die Primaten die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht selber einklagen könnten, sei ihnen mit einem griffigen Tierschutz besser gedient.
Das Argumentarium auf der Befürworterseite konzentriert sich vornehmlich auf ethische Grundsätze. Primaten seien wie Menschen empfindungsfähige Wesen, die ein Leben ohne Leid führen können sollten, heisst es. Sie verbinden eine Annahme der Initiative mit der Erwartung, dass der Kanton eine Ombudsperson einsetzen werde. Diese sollte dann die Rechte der Primaten vertreten solle.