Ein Kripo-Kommissar muss sich in Basel wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten. Der 62-Jährige beteuert seine Unschuld.
Festnahme
Die Staatsanwaltschaft Basel hat gegen den Kriminalpolizisten ein Strafverfahren eröffnet. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Kriminalpolizist steht wegen eines erzwungenen Zungenkusses vor Gericht.
  • 2021 soll er in den Räumen der Basler Staatsanwaltschaft eine Frau sexuell genötigt haben.
  • Der 62-jährige Beschuldigte muss am Donnerstag vor den Einzelrichter.
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Ein 62-jähriger Beamter der Basler Kriminalpolizei steht vor Gericht. Dem Kriminalkommissar wird vorgeworfen, eine Frau gegen ihren Willen geküsst zu haben. «20 Minuten» berichtet darüber.

Laut Anklage ereignete sich der Vorfall am 25. Juni 2021 in den Räumen der Basler Staatsanwaltschaft. Zu später Stunde soll der Beschuldigte seine Zunge gewaltsam und ohne Vorwarnung in den Rachen der Frau gestossen haben.

Der ausserordentliche Staatsanwalt Rolf Jäger aus Zürich beschreibt das Vorgehen des Kommissars als «bewusst zielstrebig und überfallmässig schnell». Das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren oder auszuweichen.

Externer Staatsanwalt für Strafuntersuchung eingesetzt

Da der Beschuldigte selbst bei der Basler Staatsanwaltschaft angestellt ist, wurde ein externer Ermittler hinzugezogen. Der Zürcher Sonderstaatsanwalt Jäger übernahm die Untersuchung des Falls.

Laut Jäger sei es notwendig gewesen, einen unabhängigen Ermittler einzusetzen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Untersuchung sicherzustellen.

An diesem Donnerstag wird nun entschieden: Der Einzelrichter soll darüber befinden, ob der Kriminalkommissar schuldig ist und welche Strafe er erhält. Die Anklage fordert eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken für den Angeklagten.

Angeklagter bestreitet die Tatvorwürfe

Trotz schwerwiegender Anschuldigungen beteuert der Kommissar seine Unschuld. Er weist alle Vorwürfe zurück und hofft auf einen Freispruch durch das Gericht.

Zudem erhebt das Opfer eine Genugtuungsforderung von 5000 Franken gegen den Angeklagten. Diese Summe soll als Entschädigung für das erlittene Leid dienen.

Hast du schon einmal sexuelle Belästigung erlebt?

Sollte es zur Verurteilung kommen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Karriere des Kommissars haben. Auch das Vertrauen in die Institution könnte nachhaltig beschädigt werden.

Für das Opfer bleibt abzuwarten, ob sie durch diese Forderung zumindest teilweise Gerechtigkeit erfährt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung bis zum endgültigen Urteilsspruch.

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