Basler Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung versetzt
Die Basler Kantonspolizei hat einen Mitarbeiter nach schweren Vorwürfen, darunter sexuelle Belästigung und rassistische Ausrufe, versetzt.
Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter versetzt. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Wachtmeisters abgelehnt, wie im am Freitag publizierten Urteil steht.
Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat.
Vorfall bei privatem Anlass mit Auswirkungen auf Arbeitsplatz
Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Obschon an einem privaten Anlass geschehen, habe diese Beeinträchtigung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Zudem habe der Rekurrent mehrmals Arbeitskolleginnen sexistisch beschimpft.
Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) ein Kilometer langen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil.
Rassistische Äusserungen und nationalsozialistischer Gruss
Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten wie auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen. Die Kantonspolizei hatte aufgrund dieser Verstösse den Ressortleiter-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt.
Gegen die Verfügung der Personalkommission, die einen tieferen Lohn mit sich zog, hatte der besagte Polizist rekurriert. Nach einer Ablehnung gelangte er in zweiter Instanz ans Verwaltungsgericht.
Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Polizisten, der die Vorwürfe bestreitet, steht innert dreissig Tagen der Gang ans Bundesgericht offen.