Basel plant eine Umstellung auf ein Jahreszeugnis in der 6. Klasse, um den Übertrittsdruck zu mindern.
Schule
Schülerinnen und Schüler in einem Klassenzimmer. (Symbolbild) - keystone

Basler Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse sollen beim Übertritt in die Sekundarschule künftig weniger unter Druck stehen. Neu soll in der 6. Primarklasse ein Jahreszeugnis eingeführt werden, das über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P entscheidet.

Die Umstellung auf die Jahrespromotion soll schrittweise erfolgen, wie das Basler Erziehungsdepartement am Donnerstag mitteilte. Im Schuljahr 2025/2026 sollen die ersten Sechstklässlerinnen und -klässler im Mai ein Jahreszeugnis erhalten. Das Semesterzeugnis in der 6. Klasse im Januar soll entfallen.

Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis mit Entscheid Mitte Mai solle den Schülerinnen und Schülern der 6. Klasse die Möglichkeit bieten, sich während des Schuljahrs noch zu verbessern, heisst es.

Gleichzeitig solle die Änderung den Druck auf die Kinder reduzieren, da die Anzahl Leistungserhebungen auf ein ganzes Jahr verteilt werde. Zudem sollen bereits ab dem Schuljahr 2024/2025 Eltern und Kinder in der Mitte der 5. Klasse über mögliche Zuteilungen informiert werden.

Aktuelle Situation führt zu Unflexibilität

Derzeit erhalten Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Primarschule zwei Semesterzeugnisse. Für den Übertritt in den Leistungszug A/E/P in der Sekundarschule zählt aber das Mitte Januar verteilte erste Semesterzeugnis – diese Zuteilung muss mit dem zweiten Zeugnis Ende Mai bestätigt werden.

Dies führt gemäss Communiqué zur Situation, dass eine Veränderung auf den Leistungszug mit höheren Anforderungen nicht mehr möglich ist: Schülerinnen und Schüler, die ihre Leistung im zweiten Zeugnis nicht bestätigen, landen in der Sekundarschule im Leistungszug mit tieferen Anforderungen.

Entscheid über Änderung steht noch aus

Ob die Änderung definitiv eingeführt ist, ist noch offen. Die Konsultation dauert bis Mitte April 2024. Der Erziehungsrat und der Regierungsrat entscheiden danach über eine Verordnungsänderung.

Das Erziehungsdepartement reagiert gemäss Mitteilung mit diesen geplanten Änderungen auf Anregungen von Lehrpersonen, Schulleitungen und Eltern.

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