Ein Fall, welcher der «Basler Zeitung» vorliegt, zeigt exemplarisch, wie schnell Patienten Leidtragende einer durchbürokratisierten Gesundheitsindustrie werden können.
Das Universitätsspital Basel war sich nicht sicher, ob es sich bei einer zerschlagenen Nase um eine Schönheits-OP handelte (Symbolbild).
Das Universitätsspital Basel war sich nicht sicher, ob es sich bei einer zerschlagenen Nase um eine Schönheits-OP handelte (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Universitätsspital Basel verweigerte einem 18-Jährigen die Nasen-Operation nach einer Schlägerei.
  • Der Vater musste 3000 Franken vorschiessen.
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Es war an einem Tag im November, als Raymond Strittmatters Sohn im Universitätsspital Basel hätte auf dem Operationstisch liegen sollen. Nachdem er Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, musste die Nase des 18-Jährigen gerichtet werden. Doch am Morgen des Operationstermins rief Raymond Strittmatters Sohn zu Hause an. Das Unispital weigerte sich, den jungen Mann ohne Anzahlung von 3000 Franken zu operieren, berichtet die «Basler Zeitung».

Unfall- oder Schönheits-OP?

Obwohl eine Strafanzeige bei der Polizei, die Unterlagen des Hausarztes sowie die Dokumente eines vorherigen Spitalbesuchs vorlagen, rechnete das Unispital damit, dass der Eingriff nicht aus medizinischen, sondern aus ästhetischen Gründen erfolge, weshalb es sich um eine «Nichtpflichtleistung» handle.

Widersprüchlich zu dieser Darstellung steht die Eintrittsdiagnose des Unispitals – welche der «Basler Zeitung» vorliegt –, die klar festhält, dass es sich nicht um eine Schönheitsoperation handelt: Unter Punkt zwei, «Grund zur Behandlung im Spital», wurde bei «Unfall» ein Kreuz gemacht.

Fehler bei Visana und Unispital

«Was bitte hätten Menschen in dieser Situation tun sollen, die keine 3000 Franken zahlen können?», kritisiert Vater Strittmatter. Das Unispital spricht hingegen von einem «ganz normalen Vorgang». Man habe einen Antrag um Kostengutsprache bei der Versicherung Visana gestellt, doch keine Rückmeldung erhalten, deswegen «sind wir davon ausgegangen, dass der Patient den Eingriff selber zahlen müsse», so Unispital-Sprecher Martin Jordan. Bei der Visana heisst es, dass man einen Tag nach dem Antrag, «dem Unispital für die vorgesehene Operation stillschweigend Kostengutsprache erteilt» habe.

Und so fasst die «Basler Zeitung» zusammen: Das Unispital ist sich nicht sicher, ob die Behandlung einer zerschlagenen Nase eine Schönheitsoperation ist, die Visana verschlampt die Kostengutsprache und das Unispital fragt nicht nach. Vater Strittmatter wartet noch immer auf die Rückerstattung der 3000 Franken.

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