Beiz am Oeschinensee BE verärgert Besucher mit Verbot-Lawine
Eine Beiz beim Oeschinensee BE hat vor dem Eingang mehrere Verbotstafeln platziert. Eine Nau.ch-Leserin erschrickt: Was ist hier überhaupt noch erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Restaurant oberhalb des Oeschinensees BE stehen mehrere Tafeln vor dem Eingang.
- Darauf stehen Dinge, die im Restaurant entweder nicht vorhanden oder verboten sind.
- Für eine Nau.ch-Leserin wirkt die Tafel ziemlich abschreckend.
Nau.ch-Leserin Sibylle M.* (45) gönnt sich kürzlich einen freien Tag und geht wandern. Am Oeschinensee im Berner Oberland will sie in einer Beiz ein Panaché trinken.
Doch beim Eingang wird sie stutzig. «Meine Begleitung und ich wurden von einer Verbotswelle empfangen», sagt sie.
Spielplatz gehört nur den Grosskindern
Auf einem Schild steht etwa prominent: «Keine öffentliche Toilette», «Kein Wifi», «Kein Leitungswasser» und «Keine Ladestation» für Handys.
Am Beizen-Balkon prangt zudem eine grosse Blache. Aufschrift: «Drohnenverbot» – man solle die Tiere, vor allem Kühe, respektieren. Sibylle staunt: «Sogar beim Spielplatz steht ein Verbot.» Nämlich, dass dieser den «Grosskindern» gehöre.
«Gäste mit Kindern dürften hier also nicht spielen», schlussfolgert die Zürcherin. Sie und ihre Begleitung seien schliesslich gar nicht im Restaurant zur Sennhütte eingekehrt. «Wir fühlten uns nicht mehr so willkommen.»
Strenge Wirte oder doch eher Gäste, die keine Grenzen kennen? Nau.ch hat bei den Betreibern des Restaurants nachgefragt und keine Antwort erhalten.
Wie ein Blick in die Google-Rezensionen zeigt, sind die Tafeln aber auch anderen Gästen ein Dorn im Auge. «Überall sind Schilder, welche die Menschen abschrecken», schreibt Irina Fahrer. Auch das WC sei «mit viel zu vielen Verbots- und Kommentar-Schildern beklebt».
Auch das Drohnen-Verbot wird offenbar rigoros durchgesetzt ...
«Chefin brüllte und drohte mit der Polizei»
«Wir wollten in Ruhe einen Kaffee trinken, doch die Besitzer waren sehr unfreundlich. Und als jemand hundert Meter weiter Richtung See eine Drohne startete, ist die Chefin total ausgerastet. Sie hat gebrüllt und immer wieder mit der Polizei gedroht. Keine Ahnung, was an der kleinen Drohne, die zwei Minuten flog, so schlimm war», schreibt Chris Wanderlust.
Immerhin: Auf diesen Kommentar nehmen die Inhaber Bezug. Das Fliegen von Drohnen jeglicher Art sei im gesamten Gebiet rechtlich verboten.
Klar ist: GastroSuisse-Mediensprecher Patrik Hasler-Olbrych sind keine weiteren Restaurants mit einer solchen Verbotstafel bekannt.
«Solche Infotafeln können für Gäste hilfreich sein. Sie sehen auf einen Blick, welche Leistungen im Restaurant angeboten werden und welche nicht», führt Hasler-Olbrych fort. Es sei vorstellbar, dass die Infotafel eine Reaktion auf häufig gestellte Fragen ist.
Patrik Hasler-Olbrych weiter: «Der Entscheid, ob Wifi und Leitungswasser angeboten wird, liegt in der unternehmerischen Freiheit der Betriebe.» Gleiches gelte auch für die Bezahlung mit Karte oder Bargeld.