Bern: Ex-Gewerkschafter droht Gärtner, einen Finger abzuschneiden!

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Bern,

Wegen Uneinigkeiten über den Verkaufspreis einer CBD-Hanfanlage eskaliert ein Streit zwischen Verkäufer und Käufer. Nun wurde der Ex-Gewerkschafter verurteilt.

hanfplantage cbd bern
Beim Verkauf einer CBD-Hanfplantage kommt es zu Uneinigkeiten über den Verkaufspreis. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf einer CBD-Hanfanlage kommt es zu Uneinigkeiten über den Preis.
  • Der potenzielle Käufer und ein Angestellter werden daraufhin in der Anlage eingeschlossen.
  • Nun wurde der Ex-Gewerkschafter wegen Freiheitsberaubung und Nötigung verurteilt.

Ein ehemals ambitionierter Gewerkschafter hatte sich entschieden, während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 in das Geschäft mit legalem CBD-Hanf einzusteigen.

Doch die CBD-Firma, die er in der Nähe von Bern gründet, stösst auf Schwierigkeiten, woraufhin er beschliesst, den Betrieb zu verkaufen. Ein bekennender Gartenliebhaber zeigt Interesse an der Übernahme, es kommt jedoch zu Uneinigkeiten über den Preis, wie der «Bund» berichtet.

Eskalation in der Hanfanlage

Der Gärtner behauptet vor Gericht, er hätte bereits 65'000 Franken bezahlt, um die Anlage zu kaufen, während der ehemalige Gewerkschaftsführer 210'000 Franken für den Betrieb verlangt.

Es gibt Zoff und rote Köpfe. Denn: Der Kaufpreis wurde nie schriftlich vereinbart.

In einem eskalierenden Streit verschliesst der Ex-Gewerkschafter am Ende den Gärtner und einen weiteren Angestellten in der Anlage, bis der geforderte Betrag bezahlt wird. Der Höhepunkt: Dem Gärtner wird sogar angedroht, einen Finger mit einer Gartenschere abgeschnitten zu bekommen, falls die vollständige Summe nicht überwiesen werde.

Bedingte Freiheitsstrafe für den Ex-Gewerkschafter

Das Gericht entscheidet sich gemäss dem «Bund» zugunsten des Gärtners und des festgehaltenen Angestellten.

Der ehemalige Gewerkschafter, übrigens bereits viermal wegen übler Nachrede vorbestraft, erhält eine 13-monatige bedingte Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung und Nötigung. Die Probezeit beträgt vier Jahre.

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Der Mitangeklagte, ein Kollege des früheren Gewerkschafters, der sich nicht zum Hauptverfahren meldete, erhält ebenfalls eine bedingte Strafe: 14 Monate mit einer Landesverweisung von sieben Jahren.

Kommentare

User #4716 (nicht angemeldet)

Artikel lesen, wozu? Ich bin nur wegen dem anonymen kommentieren hier.

User #6527 (nicht angemeldet)

Wäglitaler machen das auch so, im privaten.

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