Um seine Kunstsammlung vor Vandalen zu schützen, hat ein Berner Überwachungskameras installiert. Sein Nachbar beschuldigt ihn nun, ihn ausspioniert zu haben. Er fühlt sich in seiner Privatsphäre bedrängt.
Kamera
Eine Überwachungskamera. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Seeländer Dorf sind zwei Nachbarn in einen wüsten Streit miteinander verwickelt.
  • Es geht um Überwachungskameras.
  • Der eine Nachbar fühlt sich durch die Kameras des anderen beobachtet und in seiner Privatsphäre verletzt.
Ad

Zwei benachbarte Seeländer sind momenten in einen wüsten Streit verwickelt. Grund sind laut dem «Bieler Tagblatt» Überwachungskameras. Zum Fall wurde ein Verfahren eröffnet, aber weder die Namen, noch die Wohngemeinde der Streithähne wird genannt.

Laut dem «Bieler Tagblatt» hat sich aber Folgendes zugetragen: Die beiden Nachbarn A. und B. wohnen schreg vis-à-vis voneinander. Zwischen ihren Häusern verläuft die Kantonsstrasse. A. hat auf seinem Vorplatz teure exotische Pflanzen und Kunstobjekte aufgestellt. Damit er diese schützen kann, hat er zwei Überwachungskameras an der Hauswand installiert. Diese erfassen den Vorplatz und etwa einen halben Meter der Strasse. Fussgänger sind auf den Aufnahmen nie ganz erkennbar, man sieht lediglich die Beine bis zu den Knien. Autos filmen die Kameras nicht.

Strasse als öffentlicher Ort

B. fühlt sich durch die Kameras aber gestört. Die Strasse sei ein öffentlicher Ort, zitiert ihn das «Bieler Tagblatt». Es sei nicht A.s Recht, die Strass zu filmen – auch nicht teilweise. Kurz gesagt: B. glaubt A. nicht, dass keine Autos und Fussgänger gefilmt werden. B. habe von A. eine Stellungnahme verlangt, diese aber nicht erhalten. Auch die Gemeinde stellt sich nicht auf B.s Seite. Die Kameras seien von der Polizei kontrolliert und korrekt montiert worden.

Laut Gesetz, so steht es auf der Website des Eidgenösischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten geschrieben, ist eine teilweise Überwachung von öffentlichem Boden dann erlaubt, wenn sich die Kameras nicht anders installieren lassen. Es darf aber nicht mehr gefilmt werden als nötig.

Von Behörde zu Behörde

Markus Siegenthaler von der kantonalen Datenaufsichtsstelle ist hier grundsätzlich anderer Meinung. Er sagt zum «Bieler Tagblatt»: «Wer am Rande der Kantonsstrasse geht oder steht, muss es sich nicht gefallen lassen, dass man seine Schuhe, Füsse, Beine bis und mit Knie filmt und die Aufnahmen aufbewahrt.» Die Strassenhoheit liege bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Würde sich B. also mit der Bitte, den öfffentlichen Raum freizuhalten an diese Behörde wenden würde, würde wohl ein Rechtsdienst eingeschaltet.

Bei der BVE hat man für den Fall aber nur Kopfschütteln übrig. «Mit einer so skurrilen Anfrage musste ich mich noch nie auseinandersetzen», sagt Kreisoberingenieur Kurt Schürch. Und: «Wir haben andere Prioritäten.» Den Fall hält er für absurd.

Ad
Ad