Berner Regierung ist für Finanzdatenaustausch im Inland
Für die Berner Regierung ist es an der Zeit, dass auch im Inland Finanzdaten ausgetauscht werden, nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland. Die Kantonsregierung begrüsst deshalb einen Grossratsvorstoss, in dem eine Standesinitiative beim Bund gefordert wird.
Die Berner Regierung beantragt dem Grossen Rat, diesen Vorstoss von mehreren Grossratsmitgliedern aus Parteien des Mitte-Links-Spektrums anzunehmen. Das geht aus der am Montag veröffentlichten Antwort des Regierungsrats hervor.
Mit einer Standesinitiative können die Kantone den eidgenössischen Räten eine Änderung eines Erlasses vorschlagen. Im Kanton Bern entscheidet der Grosse Rat über die Einreichung einer solchen Initiative beim Bund.
Die Urheber des Berner Grossratsvorstosses argumentieren in ihrer Motion, der Anfang 2019 in Kraft getretene Finanzdatenaustausch mit dem Ausland habe hohe Mehreinnahmen bei den Steuern gebracht. Vermögenswerte in Milliardenhöhe seien gemeldet worden. Es sei deshalb zu vermuten, dass ein Finanzdatenaustausch auch im Inland zu höheren Steuereinnahmen führe.
Diese Meinung teilt die Berner Regierung. Sie habe bereits früher festgehalten, dass zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung automatische Meldungen an die Steuerbehörden wohl effizienter seien als der Einsatz von Steuerdetektiven.
Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Schweiz nur im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs mit dem Ausland Daten austauschen solle, nicht aber im Inland. Seit vielen Jahren schickten die Berner Arbeitgeber den Steuerbehörden die Lohnausweise der Angestellten direkt zu.
Das seien auch sensible Daten. «Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat überzeugt, dass sich auch im Inland eine Mehrheit für dieses Anliegen findet», schreibt der Regierungsrat.
Auch die Berner Steuerverwaltung meldete Anfang 2018, bei ihr seien sehr viele straflose Selbstanzeigen von reuigen Steuersündern eingegangen. Dies wegen des damals unmittelbar bevorstehenden Beginns des automatischen Informationsaustauschs mit dem Ausland.
Das eidgenössische Parlament entschied im Februar 2018, das Bankgeheimnis im Inland vorläufig beizubehalten. Dies, indem es einen Schlussstrich zog unter die Bankgeheimnis-Initiative. Nach dem Ständerat schrieb damals auch der Nationalrat den Gegenvorschlag zum inzwischen zurückgezogenen Volksbegehren ab.
Die Bankgeheimnis-Initiative war 2014 als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates für ein schärferes Steuerstrafrecht eingereicht worden. Ziel der Initianten war, das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung zu verankern. National- und Ständerat blockierten aber im Dezember 2017 die Revision des Steuerstrafrechts.