Berner Zungenwurst künftig vor Nachahmungen geschützt
Sie gehört zu jeder guten Berner Platte: die Zungenwurst. Nun ist die traditionelle Berner Spezialität schweiz- und europaweit umfassend vor Nachahmungen geschützt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung Berner Zungenwurst als geschützte geographische Angabe (GGA) in das Eidgenössische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen, wie es am Donnerstag mitteilte.
Die Berner Zungenwurst ist eine heiss geräucherte Brühwurst aus Schweine- und Rindfleisch, die gekocht oder gebraten und heiss oder kalt auf den Tisch kommt. Der Name erklärt sich damit, dass die Wurst früher tatsächlich Zunge enthielt. Das Berner Kochbuch aus dem Jahr 1835 notiert, dass «zwei bis drei Schweinszünglein» als Zutaten verwendet werden.
Der Name ist geblieben, die Rezeptur der Berner Zungenwurst enthält jedoch heute keine Zunge mehr, sondern wird hauptsächlich aus Schweinefleisch, Speck und Schwarte, Rindfleisch sowie Gewürzen hergestellt, wie das BLW festhält.
Nicht wegzudenken ist die Zungenwurst von der Berner Platte. Deren Geburtsstunde geht auf den Sieg der Berner über die Franzosen bei der Schlacht von Neuenegg 1798 und das darauf folgende Festmahl zurück. Da Lebensmittel während der mageren Kriegszeit knapp waren, brachte jeder mit, was er gerade zuhause vorrätig hatte.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie waldwirtschaftliche Erzeugnisse schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Das Register der Schweiz umfasst derzeit 39 Eintragungen: 22 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA). Auf der Liste finden sich kulinarische Spezialitäten vom Appenzeller Mostbröckli bis zur Zuger Kirschtorte.