«Gaga-Rechtsextremer»: Fall Glarner gegen Voigt vor Obergericht
Das Aargauer Obergericht verhandelt am Dienstag den Fall Andreas Glarner gegen Hansi Voigt.

Der SVP-Nationalrat hatte Strafanzeige wegen Beschimpfung und übler Nachrede eingereicht, nachdem ihn Medienunternehmer Hansi Voigt in einem Tweet unter anderem als «Gaga-Rechtsextremen» bezeichnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten stellte sich zunächst auf die Seite Glarners und verurteilte Voigt per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 200 Franken und einer Busse von 1000 Franken.
Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt jedoch im Februar 2024 frei. Die Bezeichnung sei zwar scharf, aber im politischen Kontext zulässig, befand das Gericht. Der Tweet habe sich erkennbar auf Glarners öffentliches Wirken und nicht auf seine Persönlichkeit im privaten Bereich bezogen.
Glarner akzeptiert Urteil nicht
Die Äusserung sei daher von der Meinungsfreiheit gedeckt. Glarner akzeptierte das Urteil nicht. Er fühlt sich durch die Wortwahl in der Öffentlichkeit diffamiert und politisch in eine extremistische Ecke gedrängt.
Mit der Berufung will er erreichen, dass solche Formulierungen als unzulässig eingestuft werden. Die Berufungsverhandlung findet am Dienstag vor dem Aargauer Obergericht statt.
Voigt war früher Online-Chefredaktor von «20 Minuten» und Mitbegründer des Online-Portals «Watson». In den sozialen Medien ist er nach wie vor öffentlich aktiv und für seine pointierten politischen Kommentare bekannt.
Den umstrittenen Tweet veröffentlichte er im Frühjahr 2023 auf seinem privaten X-Account (ehemals Twitter).