Bezirksgericht Bülach ZH berät über Verwahrung einer 25-Jährigen
Die Zürcher Justiz fordert die nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Kosovarin, die bereits straffällig geworden.
Die Zürcher Justizvollzugsbehörden haben die nachträgliche Verwahrung einer heute 25-jährigen Kosovarin beantragt. Die junge Frau wehrt sich dagegen, weshalb die Sache am Dienstag vor das Bezirksgericht Bülach kommt. Sie hatte im März 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Basel versucht, einen 12-Jährigen mit einem Schal zu erwürgen, um in eine andere Institution verlegt zu werden.
Knapp ein Jahr später, als Erwachsene, griff sie in der psychiatrischen Klinik Rheinau ZH einen weiteren Mitpatienten an und würgte ihn, als dieser vor dem Fernseher sass. Auch damals wollte die psychisch schwer kranke Frau erreichen, verlegt zu werden.
Das Zürcher Obergericht verurteilte sie im Oktober 2020 schliesslich wegen versuchten Mordes, versuchter Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zu einem Landesverweis von zehn Jahren. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch aufgeschoben – stattdessen erhielt die junge Frau eine stationäre Therapie.
Diese hatte jedoch keinen Erfolg, wie aus dem Antrag hervorgeht. Die Frau gilt gemäss Behörden als unbehandelbar. Gleichzeitig liege eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Gewalttaten vor.
Verwahrung statt Therapie
Während ihres Aufenthaltes in Rheinau soll es auch zu neuen Gewalttätigkeiten gegen Angestellte und Mitpatienten gekommen sein. Dabei seien eine Oberärztin und ein Patient verletzt worden. Zudem habe sich die Patientin wiederholt auch selbst verletzt.
Die Justizvollzugsbehörden wollen die Frau nun nicht mehr weiter therapieren, sondern vor allem die Öffentlichkeit schützen. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung seien erfüllt. Geht es nach den Behörden, soll die junge Frau im Hochsicherheitstrakt in Rheinau ZH bleiben, wo sie seit sieben Jahren lebt.
Ihr Anwalt argumentiert, dass sie die Androhung einer Verwahrung ernst nehme und deswegen besonders motiviert für eine Therapie sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass seine Mandantin auch ausserhalb von Institutionsmauern gefährlich sei. Ob das Bezirksgericht Bülach den Entscheid am Dienstag bereits fällt, ist offen.