Bezirksgericht Hinwil ZH: Deutscher Neonazi steht vor Ausschaffung
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Hinwil ZH fordert eine Freiheitsstrafe für einen Neonazi.
- Der Mann hatte auf Social-Media das Konzentrationslager Auschwitz verharmlost.
- Er habe ebenfalls eine Schusswaffe mit rund 2000 Schüssen unter seinem Bett aufbewahrt.
Wegen eines Waffenlagers unter dem Bett und der Verharmlosung des Vernichtungslagers Auschwitz. Deshalb hat sich am Dienstag ein deutscher Neonazi vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten müssen. Der Staatsanwalt verlangt eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie einen Landesverweis von 14 Jahren.
Für den Staatsanwalt war klar, dass kein rechtschaffener Bürger neben ihm im Gerichtssaal sass.
«Er gibt sich seriös, aber er ist zweifellos ein Nazi», sagte er über den 32-Jährigen aus Thüringen. Dieser hat für einige Jahre im Zürcher Oberland gewohnt und ist den deutschen Behörden seit längerem bekannt.
Die Tätowierungen sprechen für sich. Der Deutsche mit dem Schnäuzchen trägt Hakenkreuze und Fritz Sauckel, den NSDAP-Gauleiter aus Thüringen, auf der Haut. Das frühere Facebook-Profil des gelernten Kochs lautete auf den Namen «Rechtzman Skinboi». Seine Freunde sind gemäss Staatsanwalt «das Who is Who» der Nazi-Szene.
Sturmgewehr und 2000 Schuss gefunden
Vor Gericht stand er jedoch nicht wegen seiner Tätowierungen oder seiner Freunde, sondern wegen eines Waffenlagers unter dem Bett. Die Polizei fand ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole sowie fast 2000 Schuss Munition. Was er damit vorhatte, wissen die Behörden nicht.
Angeklagt ist er auch wegen eines Facebook-Posts. Darin kommentierte er einen Zeitungsbericht über eine Auschwitz-Überlebende mit einem «Facepalm»-Emoji kommentierte. Also mit dem Zeichen für «sich an den Kopf fassen». Dazu stellte er die Bemerkung, dass ja sieben Millionen Juden überlebt hätten.
Auschwitz verharmlost
Für den Staatsanwalt ist klar, dass er habe suggerieren wollen, dass es in Auschwitz ja gar nicht schlimm gewesen sei. Schliesslich hätten viele Juden überlebt. Der Deutsche ist deshalb wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und Rassendiskriminierung angeklagt.
Der Staatsanwalt fordert dafür eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon soll er 16 Monate absitzen. Die restlichen 16 Monate sollen bedingt verhängt werden, mit einer Probezeit von vier Jahren. Üblich sind zwei oder drei Jahre.
Der Staatsanwalt beantragt zudem einen Landesverweis von 14 Jahren. Das ist nur ein Jahr weniger als das erlaubte Maximum. «Seine Ausreise ist zu begrüssen. Wir werden ihm keine Träne nachweinen», sagte der Staatsanwalt.
Der Neonazi lebt bereits seit Februar wieder in Thüringen, seine Zelte in der Schweiz hat er abgebrochen. Er könnte sich somit auch nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen und wäre mit einem Rekurs gegen den Landesverweis wohl chancenlos. In seiner Heimat ist er derzeit ohne Stelle, er lebt von Hartz-IV-Arbeitslosengeld.