Bezirksgericht Zürich spricht Ex-Infosekta-Mitarbeiterin frei
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeitern der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatte sich in den Medien kritisch über die Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas geäussert.
Die Beschuldigte habe zwar tatsächlich in ihrer Funktion als Mitarbeiterin von Infosekta mehrere ehrverletzende Äusserungen gemacht, sagte der Richter bei der mündlichen Urteilseröffnung. Damit habe sie sich aber nicht automatisch strafbar gemacht. Die 48-Jährige habe den Wahrheits- und Gutglaubensbeweis erbringen können.