Booster-Impfung verlängert Zertifikatsgültigkeit um ein Jahr

Keystone-SDA
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Bern,

Zuerst Nein, dann Ja – verlängert die Booster-Impfung nun das Zertifikat oder nicht? Das BAG sagt Ja.

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Eine Person erhält eine Impfung. (Archiv) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zertifikat wird nach der Booster-Impfung um ein Jahr verlängert.
  • Widersprüchliche Aussagen führten zuvor am Dienstag für Verwirrung.

Das Covid-Zertifikat wird in der Schweiz nach einer dritten Dosis um ein Jahr verlängert. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.

Das Zertifikat sei jeweils nach der letzten Impfung zwölf Monate lang gültig, teilte ein BAG-Sprecher mit. Dies werde auch für die Auffrischungsimpfung gelten.

Verlängerung ist aber nicht Grund für Booster-Impfung

Am Dienstag hatte es zunächst widersprüchliche Angaben zur Auswirkung einer Booster-Impfung auf die Gültigkeit des Covid-Zertifikats gegeben. Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, erklärte am Nachmittag vor den Medien in Bern, dass sich die Gültigkeit nicht verlängere. Am Abend korrigierte der Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif), Christoph Berger, die Aussage in der SRF-Sendung «10 vor 10».

Christoph Gerber Coronavirus
Der Schweizer Impfkommissionschef Christoph Berger sieht die Corona-Impfung in einem ersten Schritt nur als «Element der Schutzmassnahmen»., - Screenshot/SRF

Eine Auffrischungsimpfung sei jedoch nicht dazu da, um das Zertifikat zu verlängern, sagte Berger. «Wir wollen den Booster den Menschen geben, die nicht mehr maximal geschützt sind.»

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hatte am Dienstag grünes Licht gegeben für Auffrischungsimpfungen. Zugelassen wurden Drittimpfungen der beiden Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna «für besonders gefährdete Personen» und «für Menschen mit geschwächtem Immunsystem» ab 12 Jahren. Der Bund empfiehlt, generell allen Personen über 65 Jahren sich eine dritte Impfdosis verabreichen zu lassen - frühestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung.

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