Brian: Gutachter kritisiert in Dielsdorf die Haftbedingungen

Keystone-SDA
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Dielsdorf,

Heute hat in Dielsdorf ZH der Prozess gegen Brian begonnen. Er muss sich wegen 30 Delikten verantworten, ist aber nicht anwesend.

Brian Ex Gefängnischef
Die Sicherheitshaft von Brian K. wird am 10. November unerwartet aufgehoben. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess gegen Brian in Dielsdorf ZH wurde eingeläutet.
  • Er muss sich wegen 30 Delikten während seiner Haftzeit verantworten.
  • Der Gutachter kritisiert die Haftbedingungen des Angeklagten.

Der Gutachter, der im Auftrag des Zürcher Obergerichts Brians Haftbedingungen untersuchte, hat am Montag vor Bezirksgericht Dielsdorf ZH Kritik am Justizvollzug geübt. Die Haftbedingungen hätten das aggressive Verhalten von Brian erheblich verschärft. Gewisse Einschränkungen seien zulässig, etwa zum Schutz für andere Personen, sagte der Gutachter.

Die Institution, in diesem Fall das Gefängnis Pöschwies, müsse aber «alles Mögliche unternehmen, um die Standards einzuhalten». Dies sei nur unzureichend getan worden. Eine Einzelhaft von dreieinhalb Jahren sei menschenrechtlich verboten.

Brian muss sich wegen einer ganzen Reihe von Angriffen vor Gericht verantworten. Tatort war das Gefängnis Pöschwies. Der Prozess findet aber ohne den 28-Jährigen statt. Er ist dispensiert. (Archivbild)
Brian muss sich wegen einer ganzen Reihe von Angriffen vor Gericht verantworten. Tatort war das Gefängnis Pöschwies. Der Prozess findet aber ohne den 28-Jährigen statt. Er ist dispensiert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Gericht hätte Brian gerne «persönlich gesehen und angehört», wie der Richter zu Beginn sagte. Der 28-Jährige wollte sich aber nicht in Hand- und Fussfesseln legen und ans Gericht bringen lassen. Er durfte deshalb im Gefängnis in Zürich bleiben.

Brian muss sich wegen 30 Delikten verantworten, die er im Gefängnis Pöschwies begangen haben soll. Seine Anwälte argumentieren, dass die rigiden Haftbedingungen die Ursache für die Angriffe gewesen seien.

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Kommentare

User #1979 (nicht angemeldet)

Ok, es ist eine Einschätzung von einem Gutachter. Ein zweiter sagte über Carlos: Seine Persönlichkeitsstruktur ist unverändert, da sich Carlos nicht therapieren lässt. Seine Entlassung wäre ein grosses Experiment. Die Anwälte fordern Carlos Freilassung sowie eine Entschädigung von CHF 2,5 Millionen für den 'Systemsprenger'. Dies nach dem Motto, Angriff ist die beste Verteidigung. Und wer bezahlt? Ja, die Steuerzahler.

User #4268 (nicht angemeldet)

Er ist Schweizer. Nur weil er dunkle Haut hat, ist er nicht automatisch ausländer.

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