Agroscope

Bund bewilligt Feldversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Keystone-SDA
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Bern,

Bundesforschungsanstalt erhält Bewilligung für Freisetzungsversuche mit genveränderter Gerste.

Ein Gersten Feld. (Symbolbild)
Ein Gersten Feld. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mitarbeitende der Forschungsanstalt Agroscope des Bundes dürfen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderter Sommergerste durchführen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dafür die Bewilligung erteilt. Ziel des Projekts ist es, höhere Erträge zu erzielen.

Von diesem Frühling bis Herbst 2026 dürfen die Agroscope-Forschenden unter strengen Auflagen gentechnisch veränderte Gerste am Standort Reckenholz ZH anbauen, wie das Bafu am Donnerstag mitteilte. Die Gerste wurde mittels der neuen gentechnischen Züchtungsmethode Crispr/Cas9 mutiert. Der Versuch soll zeigen, ob so der Ertrag gesteigert werden kann.

Bei Reis und Raps hat dies laut Agroscope geklappt. Mit diesem Freisetzungsversuch beabsichtigt Agroscope zusammen mit der Freien Universität Berlin, Erkenntnisse zum Verhalten der Pflanzen im Feld zu gewinnen, wie es in der Mitteilung hiess.

Sicherheitsmassnahmen und Regulierungen

Es gelten strenge Massnahmen, damit sich kein gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann. Diese Auflagen sind laut Bafu mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz verfügt wurden.

In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund eines Moratoriums bis Ende 2025 verboten.

Die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungsverfahren wie Crispr/Cas9 wird derzeit in verschiedenen Ländern diskutiert. Gemäss einem ersten Entscheid des EU-Parlaments von vergangener Woche sollen solche Pflanzen, die auch zufällig in der Natur und ohne fremdes Erbgut entstehen könnten, künftig weniger streng reguliert werden.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2024 Vorschläge machen, wie er die Zulassungsregelung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) in der Schweiz in Zukunft vorsieht.

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