Bund soll kantonale Kontrolle der Stellenmeldepflicht finanzieren
Das Wichtigste in Kürze
- Laut dem Ständerat sollte der Bund die Kontrolle der Stellenmeldepflicht finanzieren.
- Bundesrat Johann Schneider-Amman etwa stellt sich jedoch gegen diese Motion.
Der Bund soll für die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht aufkommen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat am Dienstag eine Motion von Philipp Müller (FDP/AG) mit diesem Anliegen deutlich angenommen.
Mit 36 zu 8 Stimmen stimmte die kleine Kammer für eine griffige und wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Stimmt auch der Nationalrat dem Vorstoss zu, muss sich der Bund an den Kosten für die Kontrollen der Kantone beteiligen und verbindliche Kontrollvorgaben erlassen. Falls erforderlich ist eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.
In den Augen einer Mehrheit im Ständerat ist es unerlässlich, dass die seit kurzem geltende Stellenmeldepflicht konsequent angewendet, durchgesetzt und kontrolliert wird. Die Kantone hatten in der Vergangenheit oft die Angst vor hohen Kosten geäussert.
Scheider-Amman nicht zufrieden mit Motion
Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellte sich gegen die Motion. Er gab zu bedenken, dass ein Konzept zur Umsetzung des Monitorings der Stellenmeldepflicht bereits ausgearbeitet und der dafür zusätzlich notwendige Stellenbedarf ermittelt worden sei. Ein erster Bericht zur Umsetzung werde im Herbst 2019 veröffentlicht.
Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist laut dem Bundesrat eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Finanzierung der Kontrollkosten solle entsprechend hälftig erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes soll bis Anfang 2020 vorliegen.