Bund will Dschihad-Reisendem die Staatsbürgerschaft entziehen

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Bern,

Zurzeit ist ein Verfahren gegen einen Schweizer Dschihad-Reisenden im Gang. Der Mann soll die Schweizer Staatsbürgerschaft verlieren.

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Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht im Nationalrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund will einem Schweizer IS-Kämpfer die Staatsbürgerschaft entziehen.
  • Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Stand November 2018 sind 93 Schweizer Personen in den Dschihad gereist – unter ihnen befinden sich 18 Doppelbürger. Einem davon will der Bund nun die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen, wie das «SRF» berichtet. «Aktuell ist ein Verfahren hängig, weitere sind in Prüfung», so Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Die Justizministerin sagte bei einer Nationalrat-Fragestunde, die Schweiz könne keine Staatenlose schaffen. «Es werden jene Fälle bevorzugt behandelt, in denen die zweite Staatsbürgerschaft einwandfrei festgestellt werden kann.»

Zurzeit sei noch kein Verfahren gegen einen Dschihad-Reisenden abgeschlossen worden, so Keller-Sutter weiter. «Sie können trotzdem davon ausgehen, dass wir unsere Kompetenz im Bürgerrecht ausschöpfen.»

Rechtliche Grundlage schon länger vorhanden

Die rechtliche Basis für einen Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es schon länger. Gemäss Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes kann ein Doppelbürger seinen Pass verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass «sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist».

Das sei aber nur in schweren Fällen denkbar, wie das Staatssekretariat für Migration festhält. Zum Beispiel bei verurteilten Kriegsverbrechern oder Terroristen.

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