In der Schweiz wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt.
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In der Schweiz wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum ersten Mal erhält eine Person mit einem Corona-Impfschaden eine Entschädigung.
  • Die betroffene Person erhält eine fünfstellige Summe.
  • Beim Innendepartement gingen bisher 320 Gesuche ein.
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Die betroffene Person erhält eine Genugtuung in der Höhe von 12'500 Franken und eine Entschädigung in Höhe von 1360 Franken.

Es geht um einen Verdienstausfall

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte damit die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden. Dies sagte eine EDI-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der nachgewiesen werden müsse, sagte die EDI-Sprecherin. Die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld.

Bisher 320 Gesuche

Beim Innendepartement gingen bisher 320 Gesuche ein. Zuletzt waren 50 Gesuche hängig, davon werden 30 detailliert geprüft. Für eine Entschädigung muss ein Kausalzusammenhang zwischen den Gesundheitsproblemen und der Impfung bestehen.

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Nun wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt.
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Beim Innendepartement gingen bisher 320 Gesuche ein.

Im Dezember 2020 startete die grösste Impfaktion der Schweizer Geschichte: Der Bundesrat rief alle Menschen dazu auf, sich gegen das Coronavirus zu impfen. In der Schweiz starben nach offiziellen Angaben über 14'000 Menschen an oder mit Covid-19.

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